Tag: Agentur für Arbeit

  • Das erste Mal arbeitslos: Was ist zu tun?

    Das erste Mal arbeitslos: Was ist zu tun?

    Der Verlust des Arbeitsplatzes kann eine emotional belastende und verunsichernde Erfahrung sein, besonders wenn man zum ersten Mal damit konfrontiert wird. Diese unerwartete Situation wirft viele Fragen auf und kann zunächst überwältigend erscheinen. Doch mit den richtigen Informationen und einer strukturierten Herangehensweise können Sie diese Herausforderung meistern. Dieser umfassende Leitfaden soll Ihnen helfen, die wichtigsten Schritte zu verstehen und zu bewältigen, die auf Sie zukommen, wenn Sie zum ersten Mal arbeitslos werden.

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  • Muss Arbeitslosigkeit bei der Steuererklärung berücksichtigt werden?

    Muss Arbeitslosigkeit bei der Steuererklärung berücksichtigt werden?

    Kurz und knapp: Ja, Arbeitslosigkeit muss bei der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt werden. Da es sich bei Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder auch Insolvenzgeld allerdings um eine Lohnersatzleistung handelt, müssen die erhaltenen Zahlungen nicht versteuert werden. Arbeitslosengeld I und Co. sind somit steuerfrei. Dennoch kommen Sie bei einem jährlichen Anspruch von mindestens 410€ nicht um eine Steuererklärung herum.

    Insbesondere da diese Art der finanziellen Leistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen und die Berechnungsgrundlage für den Steuersatz darstellen, muss Arbeitslosigkeit daher bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass die erhaltenen Leistungen zwar nicht versteuert werden, aber dennoch Ihr Einkommen erhöhen. Somit kann es zu einem höheren Steuersatz kommen, der auf andere Einnahmen (Miete, etc.) berechnet wird. Grundsätzlich erhalten Sie als Leistungsempfänger automatisch einen entsprechenden Leistungsnachweis mit den erhaltenen Beträgen von der Agentur für Arbeit für Ihre Steuererklärung.

    Weiter hast du aber auch während der Arbeitslosigkeit die Möglichkeit gewisse Ausgaben steuerlich abzusetzen. Hierzu zählen beispielsweise die sogenannten Werbungskosten für Bewerbungen wie Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Briefumschläge und Briefmarken, Kopien oder Schreibbedarf. Aber auch anfallende Kosten für Bewerbungsfotos, Anzeigen oder anteilige Kosten für Internet und Telefon können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zusätzlich können Sie allerdings auch anfallende Kosten für Zusatz- oder Weiterbildungsmaßnahmen steuerlich absetzen.

    Dahingegen müssen Empfänger von Arbeitslosengeld II oder HartzIV keine Steuererklärung abgeben. Dies gilt vor allen Dingen dann, wenn der Leistungsempfänger neben dem Arbeitslosengeld II keine weiteren Einnahmen vorzuweisen hat.

  • Unterschied arbeitslos und nicht erwerbstätig

    Unterschied arbeitslos und nicht erwerbstätig

    Arbeitslos und nicht erwerbstätig, gibt es da überhaupt einen Unterschied? Den gibt es tatsächlich. Denn erwerbslos gilt im Allgemeinen vor allen Dingen derjenige, der zwar arbeitswillig und -fähig ist, aktuell aber keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Die Erwerbslosigkeit gibt somit Aufschluss über die Situation am Arbeitsmarkt. Weiter werden Arbeitslosenzahlen meist lediglich von der Bundesagentur für Arbeit genutzt, während Erwerbslose gemäß des Konzeptes der International Labour Organization (ILO) erfasst werden. (more…)

  • Nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet – und jetzt?

    Nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet – und jetzt?

    Haben Sie Ihren Job verloren? Wurde Ihr Vertrag nicht verlängert? Haben Sie nach Ausbildung und Studium noch keine Stellung gefunden? Oder haben Sie vielleicht selbst gekündigt und sind nun auf der Suche nach einer neuen Tätigkeit? Dann sollten Sie sich schnellstmöglich arbeitslos melden (more…)

  • Welche Hilfsprogramme gibt es für die berufliche Wiedereingliederung?

    Welche Hilfsprogramme gibt es für die berufliche Wiedereingliederung?

    Wer nach längerer Arbeitslosigkeit den Weg zurück ins Berufsleben finden möchte, erhält insbesondere von der deutschen Agentur für Arbeit umfassende Hilfe. Aber auch junge Menschen, die nach abgeschlossener Ausbildung vielleicht noch keinen Job gefunden haben, können hier von professioneller Hilfe zur Arbeitsvermittlung profitieren. Sei es durch Weiterbildungsmaßnahmen, Umschulungen oder auch Bewerbungstrainings, das Jobcenter steht Ihnen bei Arbeitslosigkeit beratend zur Seite.

    Um auf Hilfsprogramme und unterstützende Maßnahmen zugreifen zu können, sollten Sie sich rechtzeitig arbeitslos melden. Dies gilt sowohl bei Kündigung als auch bei bevorstehender Beendigung einer Ausbildung oder eines Jobs. Sobald Sie arbeitslos oder auch arbeitssuchend gemeldet sind, können Sie zusammen mit einem fachkundigen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort eine Vermittlungsstrategie erarbeiten. Hierbei werden Fähigkeiten, Kompetenzen, Interessen und der bisherige berufliche Werdegang berücksichtigt.

    Darüber hinaus wird in der sogenannten Eingliederungsvereinbarung festgelegt, wie viele Bewerbungen ein Arbeitsloser zu versenden hat und ob die Teilnahme an einer Weiterbildung erwartet wird.

     

    Förderung aus dem Vermittlungsbudget

    Neben der klassischen Jobvermittlung können Arbeitslose in Einzelfällen ebenfalls Wiedereingliederungshilfe im Rahmen der Förderung aus dem Vermittlungsbudget beziehen. Ob eine solche Förderung greift, wird individuell vom jeweiligen Jobcenter entschieden. Grundvoraussetzung ist hier allerdings, dass die Förderung direkt dazu beiträgt mögliche Hindernisse bei der beruflichen Wiedereingliederung zu beseitigen (z.B. Kauf eines Autos, Arbeitskleidung oder Arbeitsgeräte, etc.).

     

    Einstiegsgeld

    Wer als HartzIV Empfänger einen neuen Job in Aussicht hat, kann zusätzlich Einstiegsgeld erhalten. Diese Zahlung stellt dabei einen zusätzlichen Anreiz dar zurück ins Berufsleben zu finden. Denn sie wird lediglich gezahlt, falls das angebotene Gehalt zunächst kaum höher als das Arbeitslosengeld II selbst ist. Antragsteller können diese finanzielle Hilfeleistung bis zu 24 Monate lang in Anspruch nehmen. Höchstgrenzen richten sich dabei nach dem HartzIV Regelsatz.

     

    Gründerzuschuss

    Und auch der Gründerzuschuss stellt eine attraktive finanzielle Hilfeleistung dar, die beim Wunsch nach beruflicher Wiedereingliederung genutzt werden kann. Hierbei können Arbeitslose, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen möchten, sechs Monate lang neben dem gängigen Arbeitslosengeld I ebenfalls 300€ pro Monat beziehen. Darüber hinaus können weitere neun Monate lang 300€ als weitere Unterstützung beantragt werden.

    Während kein Rechtsanspruch auf den Gründerzuschuss besteht, können Sie diesen mithilfe eines geeigneten Geschäftsplans, sowie dem Nachweis von Kompetenzen und Fähigkeiten direkt bei der Agentur für Arbeit beantragen.

  • Arbeitslosigkeit in Deutschland während der Corona-Krise

    Arbeitslosigkeit in Deutschland während der Corona-Krise

    Arbeitslosigkeit in Deutschland während der Corona-Krise

    Seitdem die ersten Fälle der neuen Atemwegserkrankung COVID-19 oder Corona im Dezember 2019 im Chinesischen Wuhan bestätigt wurden, hält die gleichnamige Virus-Pandemie die Welt in Atem. Nach extremen Ausmaßen der Krise in Italien und Spanien gibt es heute kaum ein Land, das keine Corona-Fälle zu verzeichnen hatte. So haben sich bisher knapp 40 Millionen Menschen mit dem Virus infiziert. Neben überlasteten Gesundheitssystemen, teils strengen Sicherheitsmaßnahmen und nicht zuletzt Angst vor einer Ansteckung, hält das Virus vielerorts aber vor allen Dingen die lokale Wirtschaft in Schach. So auch in Deutschland.

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  • Zum ersten Mal arbeitslos? Das sollten Sie wissen

    Zum ersten Mal arbeitslos? Das sollten Sie wissen

    Wer zum ersten Mal arbeitslos ist steht meist vor einer Herausforderung. Nach dem Schreiben der ersten Bewerbungen macht sich während der Suche nach einem neuen Job bei vielen Personen Unsicherheit breit. Damit es erst gar nicht soweit kommt, sollten Sie rechtzeitig mit dem zuständigen Jobcenter Ihres Wohnortes Kontakt aufnehmen.

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  • Welche Tipps gibt es für den beruflichen Wiedereinstieg?

    Welche Tipps gibt es für den beruflichen Wiedereinstieg?

    Unabhängig davon, ob Sie nach Reisen, Arbeitslosigkeit oder auch Elternzeit zurück in Ihren Beruf möchten, für viele stellt der berufliche Wiedereinstieg eine enorme Herausforderung dar. Dabei ist vor allen Dingen die Frage, ob ein Vollzeit- oder Teilzeitjob angestrebt wird oder wie die zeitliche Belastung in den neuen Alltag nach Familiengründung integriert werden kann, grundlegend.

    Darüber hinaus haben sich Ihre beruflichen Interessen gegebenenfalls geändert und Sie wünschen sich eine Neuorientierung, neue Aufgaben oder sogar eine selbständige Tätigkeit. Aus diesem Grund gilt, dass Sie sich zunächst darüber klar werden sollten, was genau Sie sich für den beruflichen Wiedereinstieg wünschen. Wer hierbei auf Hilfe angewiesen ist, kann sich jederzeit kostenlos und professionell bei der zuständigen Agentur für Arbeit beraten lassen.

     

    Informieren Sie sich

    Aber auch wer seiner bisherigen beruflichen Laufbahn treu bleiben möchte, steht vor einer wichtigen Aufgabe. Denn während Ihrer Abwesenheit haben sich unter Umständen nicht nur Ihr Berufsfeld, sondern auch Ihr Arbeitsplatz, Team oder Aufgabengebiet weiterentwickelt. Informieren Sie sich daher bereits im Vorfeld über Neuheiten wie Programme, Gesetze, Regeln, etc., um böse Überraschungen zu vermeiden.

     

    Planen Sie Ihren beruflichen Wiedereinstieg

    Egal, ob Sie Single sind oder eine Familie mit Kindern haben, der berufliche Wiedereinstieg birgt zeitliche Herausforderungen. Daher bietet sich eine detaillierte Planung besonders an. Wie viel Zeit können oder möchten Sie für Ihren Berufsalltag einplanen? Wer kümmert sich währenddessen um die Kinder? Aber auch weitere Hilfeleistungen wie Zuschüsse und Tipps, können beim beruflichen Wiedereinstieg hilfreich sein. Entsprechende Informationen können Sie beispielsweise auf der Webseite des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen.

     

    Tipps

    Wer vor dem beruflichen Wiedereinstieg steht, kann des Weiteren die Webseite der Bundesagentur für Arbeit besuchen. Im Bereich „Karriere und Weiterbildung“ finden Sie zahlreiche Informationen und Tipps rund um das Thema beruflicher Wiedereinstieg. Ob beim Finden des passenden Karrierepfades oder bei der schrittweisen Planung und Beratung hinsichtlich Ihrer Stärken und Berufschancen, hier finden Sie professionelle Hilfe.

    Und nicht zuletzt kann auch ein Gespräch mit Freunden und Bekannten Klarheit schaffen, welchen Weg man in puncto Berufseinstieg einschlagen möchte. Hierbei können unter Umständen ganz neue Ideen und Möglichkeiten auftreten.

  • Wird psychologische Beratung bei Langzeit-Arbeitslosigkeit angeboten?

    Wird psychologische Beratung bei Langzeit-Arbeitslosigkeit angeboten?

    Dass besonders Langzeit-Arbeitslosigkeit Einfluss auf den Gemütszustand, die Psyche und die Motivation haben kann, ist vielen Personen längst bekannt. Während sich Personen ohne Job oftmals frustriert oder auch minderwertig fühlen und ihnen sprichwörtlich die Decke auf den Kopf fällt, reichen rein berufsorientierte Maßnahmen nicht immer aus, um den Weg aus der Krise zu finden. (more…)

  • Hat Langzeit-Arbeitslosigkeit einen negativen Einfluss auf Bewerbungsgespräche/Wiedereinstieg?

    Hat Langzeit-Arbeitslosigkeit einen negativen Einfluss auf Bewerbungsgespräche/Wiedereinstieg?

    Grundsätzlich ist es weniger die Arbeitslosigkeit selbst, die Einfluss auf Bewerbungsgespräche oder den beruflichen Wiedereinstieg haben kann. Vielmehr muss sich jeder Arbeitssuchende nach kurzer oder langer (Zwangs-) Pause gegen andere Bewerber durchsetzen. Denn der Stellenmarkt ist in vielen Branchen heiß umkämpft. Und während in mehr und mehr Berufen dauerhaft Neuerungen und Veränderungen stattfinden, haben diejenigen Bewerber, die über aktuelle Kenntnisse verfügen schlichtweg oft bessere Jobchancen. (more…)