March 19, 2024
Arbeitslos melden

Nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet – und jetzt?

Haben Sie Ihren Job verloren? Wurde Ihr Vertrag nicht verlängert? Haben Sie nach Ausbildung und Studium noch keine Stellung gefunden? Oder haben Sie vielleicht selbst gekündigt und sind nun auf der Suche nach einer neuen Tätigkeit? Dann sollten Sie sich schnellstmöglich arbeitslos melden

 

Sobald Sie arbeitslos sind oder Arbeitslosigkeit droht, heißt es sich mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Melden Sie sich direkt arbeitslos oder auch arbeitssuchend, falls Ihr Anstellungsverhältnis in naher Zukunft enden wird. Dieser Schritt ermöglicht es Ihnen nicht nur professionelle Hilfe in Form von Beratung oder Weiterbildungsmaßnahmen, sondern ebenfalls Anspruch auf finanzielle Hilfe in Form von Arbeitslosengeld zu beantragen. 

Während Sie sich einfach per Telefon, online oder auch persönlich arbeitssuchend melden können, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben oder das Ende eines Arbeitsverhältnisses bevorsteht, müssen Sie bei Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit vorsprechen. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit eine bevorstehende Arbeitslosigkeit bereits drei Monate vor Jobende bei der Agentur für Arbeit zu melden. Spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie allerdings persönlich beim zuständigen Arbeitsamt vorsprechen, um Verzögerungen beim Leistungsempfang zu vermeiden. Haben Sie es versäumt sich rechtzeitig arbeitslos zu melden, drohen Sperrfristen.

Sperrfristen führen dazu, dass Sie auch bei ausbleibenden Lohnzahlungen für eine gewisse Zeit keine finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt erhalten. Diese Sanktion ist für viele Arbeitslose besonders schmerzlich. Daher empfiehlt es sich unbedingt rechtzeitig eine bevorstehende Arbeitslosigkeit zu melden und Zahlungsverzögerungen zu verhindern.