Wer zum ersten Mal arbeitslos ist steht meist vor einer Herausforderung. Nach dem Schreiben der ersten Bewerbungen macht sich während der Suche nach einem neuen Job bei vielen Personen Unsicherheit breit. Damit es erst gar nicht soweit kommt, sollten Sie rechtzeitig mit dem zuständigen Jobcenter Ihres Wohnortes Kontakt aufnehmen.
Rechtzeitig bedeutet in diesem Fall, dass Sie sich bereits vor Verlust Ihres aktuellen Jobs als arbeitssuchend melden sollten. Steht also eine Kündigung bevor oder ist abzusehen, dass Ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, empfiehlt es sich die Agentur für Arbeit zu unterrichten. Nur so können Sie bereits frühzeitig über mögliche Stellenangebote informiert werden und zukünftige Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden. Denn wer sich nicht rechtzeitig (im Regelfall drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit oder spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung) bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldet, muss unter Umständen Wartezeiten hinnehmen.
Bei der Agentur für Arbeit melden
Sobald Sie effektiv arbeitslos sind, müssen Sie sich zusätzlich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden. Hierfür benötigen Sie neben dem Kündigungsschreiben oder Ihrem befristeten Arbeitsvertrag außerdem Ihren aktuellen Personal- und Sozialversicherungsausweis, einen aktualisierten Lebenslauf, sowie Nachweise über vergangene Leistungsbezüge.
Darüber hinaus können Sie sich bereits vor Ihrem Termin bei der Agentur für Arbeit den entsprechenden Antrag für Arbeitslosengeld auf der offiziellen Webseite des Arbeitsamtes herunterladen.
Wichtig ist hier zu beachten, dass Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld nicht rückwirkend stellen können. Wer sich also Zeit lässt die nötigen Unterlagen beim Amt einzureichen, verliert seinen Anspruch auf Leistungen. Ausschlaggebend ist hierbei das Datum, an dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben.
Arbeitslos sind Sie laut drittem Sozialgesetzbuch erst dann, wenn Sie tatsächlich in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr stehen, sich aber gleichzeitig um eine neue Anstellung kümmern und einer Vermittlung durch die Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Während jeder Arbeitnehmer, der in den vergangenen zwei Jahren mindestens 12 Monate lang erwerbstätig war Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, sind Leistungsberechtigte von Arbeitslosengeld II oder HartzIV folgende Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben:
- Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr
- Erwerbsfähige und Hilfebedürftige
Als erwerbsfähig gilt eine Person dabei, sobald Sie aus körperlicher und psychischer Sicht zu mindestens sechs Stunden Arbeit pro Tag in der Lage ist. Hilfebedürftige sind derweil diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können und ihren Unterhalt auch nicht von einem Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträger erhalten.
Beantragung HartzIV und weiteren Leistungen
Leistungen werden auch im Rahmen von HartzIV oder Arbeitslosengeld II erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Dabei kann die Bearbeitung Ihres Antrags allerdings bis zu sechs Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Eine rechtzeitige Stellung des Antrags auf Arbeitslosengeld II ist demnach extrem wichtig.
Zusätzlich zum Arbeitslosengeld II haben Sie außerdem die Möglichkeit weitere Leistungen zu beantragen. Hierzu zählt beispielsweise die sogenannte Erstausstattung (für eine neue Wohnung, bei Schwangerschaft oder zur Anschaffung notwendiger therapeutischer Geräte) oder ein Darlehen, das bei Reparaturbedarf oder auch zur Begleichung einer ausstehenden Stromrechnung genutzt werden kann.
Darüber hinaus können im Rahmen des Bildungspaketes Zuschüsse zu Klassenfahrten, Ausflügen, Musik- und Sportunterricht, Fahrtkosten, Nachhilfeunterricht oder Schulbedarf für Kinder und Jugendliche beantragt werden.
Sei es für Antragsteller von Arbeitslosengeld I oder II, zu Beginn der Arbeitslosigkeit erwartet Sie im Allgemeinen viel Arbeit auf dem Papier. Die notwendigen Unterlagen zu sammeln und einen vollständigen Antrag einzureichen, nimmt durchaus Zeit in Anspruch. Dennoch bekommen Sie gerade von der zuständigen Agentur für Arbeit jede Menge Hilfe und Tipps! Ein Besuch der offiziellen Webseite lohnt sich daher in jedem Fall!
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