October 11, 2024
Arbeitslosigkeit COVID-19

Arbeitslosigkeit in Deutschland während der Corona-Krise

Arbeitslosigkeit in Deutschland während der Corona-Krise

Seitdem die ersten Fälle der neuen Atemwegserkrankung COVID-19 oder Corona im Dezember 2019 im Chinesischen Wuhan bestätigt wurden, hält die gleichnamige Virus-Pandemie die Welt in Atem. Nach extremen Ausmaßen der Krise in Italien und Spanien gibt es heute kaum ein Land, das keine Corona-Fälle zu verzeichnen hatte. So haben sich bisher knapp 40 Millionen Menschen mit dem Virus infiziert. Neben überlasteten Gesundheitssystemen, teils strengen Sicherheitsmaßnahmen und nicht zuletzt Angst vor einer Ansteckung, hält das Virus vielerorts aber vor allen Dingen die lokale Wirtschaft in Schach. So auch in Deutschland.

Aktuelle Zahlen der Pandemie im Coronavirus Monitor der Berliner Morgenpost

Auch die deutsche Arbeitsagentur unterstreicht den Einfluss der Corona-Pandemie auf den deutschen Arbeitsmarkt. Während der Begriff „Krise“ nicht mehr vermieden werden kann, heißt es auf der offiziellen Seite der Arbeitsagentur, dass „die Auswirkungen von Corona auf den Arbeitsmarkt in Deutschland an vielen Stellen sichtbar (sind)“. Besonders Handel und Gastronomie haben derweil mit der Krise zu kämpfen. Entlassungen, Schließungen und nicht zuletzt Insolvenzen zählen zum Tagesgeschäft. Trotzdem ist das Ausmaß von Corona auch für den deutschen Arbeitsmarkt bisher im Detail nicht absehbar. Dennoch ist eines nicht zu leugnen, die Arbeitslosenzahlen steigen in Folge der Pandemie.

Arbeitslosigkeit

Erst 2019 wurde bekanntgegeben, dass die Arbeitslosenzahlen in Deutschland in den letzten Jahren nicht zuletzt aufgrund der starken deutschen Wirtschaft auf ein Rekordtief von nur fünf Prozent gesunken waren. Mit Corona hat allerdings besonders die Zahl der Kurzarbeiter drastisch zugenommen. Arbeitszeitverkürzungen und Entlassungen stehen in vielen Wirtschaftszweigen an der Tagesordnung, sodass die Arbeitslosenquote bundesweit bereits im März 2020 bei 5,8 Prozent lag. Bis Mitte des Jahres waren so knapp 380.000 Menschen arbeitslos.

Während gerade Supermärkte und Discounter auch während der Krise tendenziell ein Umsatzplus verzeichnen können, mussten die meisten anderen Branchen Einbußen hinnehmen. Wer nicht gerade Lebensmittel, Toilettenpapier oder Desinfektionsmittel verkauft, steht mit dem Coronavirus vor einer wirtschaftlichen Herausforderung.

Handel während Corona

Vor allen Dingen Selbständige leiden unter dem fortwährenden Einfluss des Virus auf Geschäft und Konjunktur. Aber auch Künstler, Gastronomen oder Besitzer öffentlicher Einrichtungen wie Parks, Zoos, Galerien, etc. haben zu kämpfen. Mit den aktuellen Restriktionen und Sicherheitsbestimmungen stehen gerade diese Berufszweige vor minimalen Einkommenschancen.

Darüber hinaus hat Corona aber gerade auch die Reisebranche fest im Griff. Ob internationale Reiseveranstalter, Touranbieter oder Vermieter von Ferienhäusern, nach jahrelangem Wachstum und positiven Zahlen, mussten auch hier ganze Betriebe bedingt durch Corona schließen.

Um direkte Kündigungen zu vermeiden, haben viele Betriebe eine Großzahl ihrer Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt. Dennoch konnten steigende Entlassungen im Laufe des Jahres nicht vermieden werden. So wurden Verträge in vielen Fällen nicht verlängert oder auch qualifizierte Mitarbeiter erhielten nach der Probezeit keine Festanstellung im jeweiligen Unternehmen. Die Folge sind nicht nur steigende Arbeitslosenquoten, sondern ebenfalls Angst im schlimmsten Fall gar keinen Job mehr zu finden oder finanziell schlichtweg nicht über die Runden zu kommen. Dabei ist bisher noch nicht abzusehen welche Folgen die Krise auch mittel- und langfristig auf den deutschen Arbeitsmarkt haben wird.

Dennoch kann der Arbeitsmarkt in Deutschland seit September 2020 zum ersten Mal wieder aufatmen. So berichtete die Hessen Rundschau am 30. September, dass die Arbeitslosenzahlen zumindest regional trotz Corona-Krise leicht zurückgegangen sind. Darüber hinaus seien auch die Anmeldungen zur bundesweit etablierten Kurzarbeit rückläufig. Dennoch wird davon ausgegangen, dass die Gründe für diese positive Entwicklung vor allen Dingen saisonal sind. Neben Ausbildungsbeginnen und dem Studienstart haben ebenfalls vereinzelte Neueinstellungen nach den Sommerferien einen guten Einfluss auf die Zahlen. Dennoch berichteten die Stuttgarter Nachrichten im gleichen Monat, dass insbesondere die Jugendarbeitslosenquote mit knapp fünf Prozent noch weit über dem Vorjahresdurchschnitt liegt.

Trotz alledem bietet die Corona-Krise ebenfalls Möglichkeiten. Denn während zurzeit zwar weniger Festanstellungen angeboten werden, so suchen Unternehmen oftmals doch händeringend Fachkräfte und Hilfspersonal. Und auch wenn das vielleicht nicht Ihren idealen Vorstellungen einer Anstellung entspricht, haben Sie so die Chance sich unter Umständen sogar ohne jahrelange Erfahrung und Qualifizierung in einem Unternehmen zu bewähren. Alternativ können Sie mit einer guten Idee gerade jetzt auch den Sprung in die Selbständigkeit wagen. Dabei bietet die Regierung verschiedene staatliche Hilfen an, um Sie als Unternehmen oder Privatperson während der Krise zu unterstützen.

finanzielle Hilfe

Insolvenzgeld

Insolvenzgeld ist die staatliche Hilfeleistung, die Unternehmer in Anspruch nehmen können, wenn sie anfallende Leistungen auf Grund einer Krise wie der Corona-Pandemie nicht mehr entrichten können. Das Insolvenzgeld greift dem Arbeitgeber in einem solchen Fall für eine begrenzte Zeit unter die Arme und ist als Ausgleich für entfallene Löhne an einen Arbeitnehmer gedacht. Dabei kann jeder Arbeitnehmer seinen Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung geltend machen, falls bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder das betroffene Unternehmen die Betriebstätigkeit eingestellt hat. Grundsätzlich haben dabei sowohl Rentner als auch Personen in Heimarbeit, Studierende oder Vollzeit-Angestellte Anspruch auf diese Hilfeleistung.

Derweil das Insolvenzgeld in vielen Fällen eine wichtige Hilfe für Arbeitnehmer, wie auch Arbeitgeber darstellt, kann das Insolvenzgeld maximal für drei Monate bezogen werden. Dies gilt dabei auch rückwirkend. Da es sich beim Insolvenzgeld nicht um eine allgemeine Sozialleistung handelt, bezieht sich die Höhe der Bezüge im Regelfall auf das Nettogehalt eines Arbeitnehmers.

Wer also einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen möchte, sollte folgende Hinweise berücksichtigen:
Reichen Sie den entsprechenden Antrag fristgerecht bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Dies bedeutet, dass Sie den Antrag spätestens zwei Monate nach Beginn des Insolvenzverfahrens stellen müssen. Unter Umständen können Sie die einmalige Hilfszahlung nicht nur rückwirkend erhalten, sondern ebenfalls einen Vorschuss erhalten. Darüber hinaus haben in Einzelfällen auch Dritte Anspruch auf Insolvenzgeld. Und sollten Sie nach einem dreimonatigen Bezug des deutschen Insolvenzgeldes weder Ihren bisherigen Job noch eine neue Anstellung gefunden haben, können Sie automatisch Arbeitslosengeld I beantragen. Bei Fragen zum Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld I können Sie sich jederzeit kostenlos von der Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe beraten lassen.

Gründungszuschuss

Neben dem Insolvenzgeld können Sie allerdings auch im Rahmen einer geplanten Selbständigkeit Unterstützung und finanzielle Hilfeleistungen bekommen. Derweil der Schritt in die eigene Selbständigkeit für viele Personen mit einem hohen, gefühlten Risiko verbunden ist, kann er dennoch enorme Möglichkeiten bergen. Ob persönliche Weiterentwicklung, neue berufliche Horizonte oder ein veränderter Lebensstil, die eigene Selbständigkeit ist nicht einfach nur eine Notlösung.

Corona in Deutschland

Gerade bei der Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe können Sie sich diesbezüglich eingehend beraten lassen. Darüber hinaus ist ein Blick in das kostenlose Magazin „Durchstarten – Exitenzgründung“ für eine erste Orientierung besonders hilfreich. Und auch die Teilnahme an einem sogenannten Existenzgründungs-Seminar ist empfehlenswert. Hier erfahren Sie beispielsweise im Detail wie Sie einen wasserfesten Businessplan erstellen oder worauf es gerade zu Beginn Ihrer Selbständigkeit ankommt.

Wer mit dem Schritt in die Selbständigkeit die Arbeitslosigkeit verlässt, kann außerdem unter Umständen einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten. Hierfür müssen Sie allerdings nicht nur relevante fachliche Kompetenzen nachweisen, sondern auch eine Bescheinigung der IHK, HWK oder einer Bank vorlegen, die Ihr geplantes Geschäftsmodell als realistisch und funktional bestätigt. Schließlich müssen Sie zu Beginn der Selbständigkeit außerdem noch mindestens 150 Tage lang Arbeitslosengeldanspruch haben, um den Gründungszuschuss beantragen zu können.

Grundsätzlich gilt, dass Sie bei Erhalt eines Gründungszuschusses zunächst sechs Monate lang finanziell unterstützt werden. Die genauen Zahlungen richten sich derweil nach der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes. Somit gilt:

Höhe des Arbeitslosengeldes + 300€ = Monatlicher Gründungszuschuss

Wer nach dem ersten halben Jahr nachweist hauptberuflich selbständig zu sein, kann im Rahmen des Gründungszuschusses weitere neun Monate lang Zahlungen von 300€ beantragen. In beiden Fällen können Sie diese finanzielle Unterstützung zur Selbständigkeit lediglich persönlich in der Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe beantragen. Termine gibt es dabei sowohl telefonisch als auch über die offizielle Webseite: https://www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss.

Jobverlust, was nun?

Wer seine Arbeit aufgrund der fortdauernden Corona-Krise oder anderer Umstände verloren hat, steht nicht selten unter enormem Druck. Und nicht für jeden kommt der Schritt in die Selbständigkeit in Frage. Was also tun, wenn die Arbeitslosigkeit droht? Generell ist erst einmal wichtig zu verstehen, dass Sie nicht allein darstehen. Insbesondere die Agentur für Arbeit unterstützt Sie beratend in Ihrer jeweiligen Situation.

Beratung: Agentur für Arbeit

Über die offizielle Webseite der deutschen Arbeitsagentur erhalten Sie nicht nur detaillierte Informationen zu Zuschüssen und Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I oder II, sondern können ebenfalls auf die aktuelle Jobbörse zugreifen. So können Sie sich hier beispielsweise online auf ausgeschriebene Stellen bewerben oder sich per E-Mail über passende Stellenangebote informieren lassen. Dieses Angebot beschränkt sich dabei nicht nur auf Stellen im Inland, sondern ebenfalls auf Jobs im europäischen Ausland.

Fazit

Selbstverständlich ist der Verlust des eigenes Jobs in jedem Fall immer mit Unsicherheiten und teilweise sogar Ängsten verbunden – vollkommen unabhängig davon, ob der Arbeitsverlust mit der Corona-Krise in Verbindung stand oder nicht. Eine erzwungene Um- oder Neuorientierung stellt für viele Personen aller Altersgruppen eine wahre Herausforderung dar. Dennoch muss dies keine berufliche Sackgasse oder gar das Ende einer beruflichen Karriere sein. Gerade in Deutschland stehen Personen bei Jobverlust und Arbeitslosigkeit zahlreiche Möglichkeiten wie Selbständigkeit oder Kurzarbeit, Ausbildungen und vieles mehr zur Verfügung. Lassen Sie sich daher diesbezüglich individuell von Ihrer lokalen Agentur für Arbeit beraten.