April 24, 2024
Unterschied

Unterschied arbeitslos und nicht erwerbstätig

Arbeitslos und nicht erwerbstätig, gibt es da überhaupt einen Unterschied? Den gibt es tatsächlich. Denn erwerbslos gilt im Allgemeinen vor allen Dingen derjenige, der zwar arbeitswillig und -fähig ist, aktuell aber keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Die Erwerbslosigkeit gibt somit Aufschluss über die Situation am Arbeitsmarkt. Weiter werden Arbeitslosenzahlen meist lediglich von der Bundesagentur für Arbeit genutzt, während Erwerbslose gemäß des Konzeptes der International Labour Organization (ILO) erfasst werden.

Hiernach ist erwerbstätig, wer innerhalb eines Betrachtungszeitraums einer Beschäftigung nachgegangen ist. Wer dahingegen zwischen 15 und 74 Jahren alt ist, lediglich nach einer Arbeit sucht und diese zumindest theoretisch aufnehmen könnte, ist erwerbslos – unabhängig davon, ob diese Person Sozialleistungen bezieht oder nicht.

Im Gegensatz dazu sind Arbeitslose nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) Personen, die vor­über­gehend keiner Arbeit nachgehen oder wöchentlich weniger als 15 Stun­den arbeiten. Gleichzeitig müssen diese Personen arbeitslos gemeldet sein, eine ver­si­che­rungs­pflich­tige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden suchen und für Ver­mitt­lungs­bemühungen zur Ver­fü­gung stehen.

Zusammenfassend bedeutet das, dass eine Person arbeitslos ist, sobald Sie aktuell keiner Beschäftigung nachgeht, jedoch eine entsprechende Arbeit sucht. Nicht erwerbstätig bedeutet dahingegen, dass eine Person aktuell keinen Job hat, theoretisch jedoch arbeiten könnte. Nicht erwerbstätig gelten unterdessen ebenfalls Studierende, Praktikanten oder Personen, die sich daheim um Betreuung von Kindern oder Pflegefällen kümmern.