March 19, 2024
Hilfe bei Arbeitslosigkeit

Welche Hilfsprogramme gibt es für die berufliche Wiedereingliederung?

Wer nach längerer Arbeitslosigkeit den Weg zurück ins Berufsleben finden möchte, erhält insbesondere von der deutschen Agentur für Arbeit umfassende Hilfe. Aber auch junge Menschen, die nach abgeschlossener Ausbildung vielleicht noch keinen Job gefunden haben, können hier von professioneller Hilfe zur Arbeitsvermittlung profitieren. Sei es durch Weiterbildungsmaßnahmen, Umschulungen oder auch Bewerbungstrainings, das Jobcenter steht Ihnen bei Arbeitslosigkeit beratend zur Seite.

Um auf Hilfsprogramme und unterstützende Maßnahmen zugreifen zu können, sollten Sie sich rechtzeitig arbeitslos melden. Dies gilt sowohl bei Kündigung als auch bei bevorstehender Beendigung einer Ausbildung oder eines Jobs. Sobald Sie arbeitslos oder auch arbeitssuchend gemeldet sind, können Sie zusammen mit einem fachkundigen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort eine Vermittlungsstrategie erarbeiten. Hierbei werden Fähigkeiten, Kompetenzen, Interessen und der bisherige berufliche Werdegang berücksichtigt.

Darüber hinaus wird in der sogenannten Eingliederungsvereinbarung festgelegt, wie viele Bewerbungen ein Arbeitsloser zu versenden hat und ob die Teilnahme an einer Weiterbildung erwartet wird.

 

Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Neben der klassischen Jobvermittlung können Arbeitslose in Einzelfällen ebenfalls Wiedereingliederungshilfe im Rahmen der Förderung aus dem Vermittlungsbudget beziehen. Ob eine solche Förderung greift, wird individuell vom jeweiligen Jobcenter entschieden. Grundvoraussetzung ist hier allerdings, dass die Förderung direkt dazu beiträgt mögliche Hindernisse bei der beruflichen Wiedereingliederung zu beseitigen (z.B. Kauf eines Autos, Arbeitskleidung oder Arbeitsgeräte, etc.).

 

Einstiegsgeld

Wer als HartzIV Empfänger einen neuen Job in Aussicht hat, kann zusätzlich Einstiegsgeld erhalten. Diese Zahlung stellt dabei einen zusätzlichen Anreiz dar zurück ins Berufsleben zu finden. Denn sie wird lediglich gezahlt, falls das angebotene Gehalt zunächst kaum höher als das Arbeitslosengeld II selbst ist. Antragsteller können diese finanzielle Hilfeleistung bis zu 24 Monate lang in Anspruch nehmen. Höchstgrenzen richten sich dabei nach dem HartzIV Regelsatz.

 

Gründerzuschuss

Und auch der Gründerzuschuss stellt eine attraktive finanzielle Hilfeleistung dar, die beim Wunsch nach beruflicher Wiedereingliederung genutzt werden kann. Hierbei können Arbeitslose, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen möchten, sechs Monate lang neben dem gängigen Arbeitslosengeld I ebenfalls 300€ pro Monat beziehen. Darüber hinaus können weitere neun Monate lang 300€ als weitere Unterstützung beantragt werden.

Während kein Rechtsanspruch auf den Gründerzuschuss besteht, können Sie diesen mithilfe eines geeigneten Geschäftsplans, sowie dem Nachweis von Kompetenzen und Fähigkeiten direkt bei der Agentur für Arbeit beantragen.