April 20, 2024
Bewerbungen schreiben

Arbeitslosigkeit – wie viele Bewerbungen müssen Sie monatlich schreiben, um Arbeitslosengeld zu beziehen?

Wer als Arbeitsloser staatliche Hilfeleistungen wie das deutsche Arbeitslosengeld in Anspruch nimmt ist dazu verpflichtet sich nachweislich um die Wiedereingliederung in den Berufsalltag zu bemühen. Dies bedeutet, dass Sie nicht nur für Wiedereingliederungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen müssen, sondern sich aktiv um eine neue Stelle bemühen müssen. Und dazu gehört auch das Schreiben von Bewerbungen.

Hierbei gibt es allerdings keine allgemeinen Vorgaben von der Agentur für Arbeit. Das heißt es besteht kein Pauschalsatz, der monatlich abgearbeitet werden muss. Vielmehr hängt die Anzahl der zu schreibenden Bewerbungen von Ihrem individuellen Fall ab und wird im Detail mit Ihrem Betreuer besprochen. Haben Sie beispielsweise Kinder oder betreuen eine hilfebedürftige Person kann die erwartete Anzahl geringer ausfallen als bei Personen, die zeitlich weniger Verpflichtungen nachgehen.

Unabhängig von Ihrer Situation gehen Sie allerdings eine individuelle Eingliederungsvereinbarung (EGV) mit der Agentur für Arbeit ein. Erfüllen Sie diese nicht, kann dies in sogenannten Einstelltage resultieren. Jeder Einstelltag entspricht dabei einem Tag ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während im Durchschnitt häufig bis zu 10 Bewerbungen pro Monat erwartet werden, drohen bei Versäumnis bis zu 12 Einstelltagen oder eine Leistungsminderung von 30 bis 60 Prozent. Und schreiben Sie auch in den kommenden Monaten keine Bewerbungen und kommen Ihrer Bewerbungspflicht nicht nach, kann es zu einer dreimonatigen Komplettsperre kommen.

Wird eine Sperre angekündigt, können Sie innerhalb eines Monats Wiederspruch einlegen. Diesen müssen Sie allerdings schriftlich belegen. Daher bietet es sich an alle versendeten Bewerbungen, Telefongespräche und nützlichen Informationen des Bewerbungsprozesses gründlich aufzubewahren. Weiter können Sie aber auch Wiederspruch gegen Sperrzeiten einlegen, wenn Sie aus persönlichen Gründen nicht ausreichend Bewerbungen schreiben konnten. Dies können beispielsweise familiäre oder auch gesundheitliche Umstände sein.

Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass die Eingliederungsvereinbarung erst dann Gültigkeit hat, wenn sich beide Seiten zu Leistungen verpflichten. Während Sie also Bewerbungen schreiben und sich aktiv um eine neue Stelle bemühen, sollte sich die zuständige Agentur für Arbeit dazu verpflichten anfallende Fahrt- und Bewerbungskosten zu übernehmen oder Sie gegebenenfalls sogar mit einem Bewerbungscoaching zu unterstützen.