April 18, 2024
Prozentsatz Arbeitslosengeld

Prozentsatz Arbeitslosengeld

Wie wird das Arbeitslosengeld I berechnet?

Um Ihren Arbeitslosengeld I Anspruch zu berechnen, werden in Deutschland verschiedene Faktoren berücksichtig. Dies ist zum einen Ihr durchschnittliches Monatseinkommen der vergangenen zwölf Monate inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld. Abfindungen, Entschädigungen oder Ähnliches finden hier keine Berücksichtigung.

Melden Sie sich nach beendeter Elternzeit arbeitslos, wird Ihr Anspruch auf Basis Ihrer Ausbildung und einem entsprechenden fiktiven Lohn berechnet. Haben Sie dahingegen gerade Ihre Ausbildung beendet und keinen Job gefunden, kann das ALG I anhand der Bezüge des letzten Jahres berechnet werden.

Des Weiteren hat Ihre Lohnsteuerklasse keinen unerheblichen Einfluss auf das Arbeitslosengeld I. Und auch die Frage, ob und wie viele Kinder Sie haben fließt in die Berechnung des Arbeitslosengeldes I mit ein.

Ohne Kinder beträgt das Arbeitslosengeld I in Deutschland grundsätzlich 60 Prozent Ihres Nettogehalts. Haben Sie dahingegen Kinder stehen Ihnen ganze 67 Prozent Ihres Nettogehalts in Form von Arbeitslosengeld I zu.

Um Ihren persönlichen, monatlichen Anspruch an Arbeitslosengeld I zu berechnen, können Sie nachfolgende Formeln nutzen:

ALG I (keine Kinder) = (Jahresbrutto / 365 – 21% Sozialversicherung – Lohnsteuer – Soli) *60% *30

ALG I (mit Kind) = (Jahresbrutto / 365 – 21% Sozialversicherung – Lohnsteuer – Soli) *67% *30

Unter Umständen kann es sich lohnen rechtzeitig vor Beginn der Arbeitslosigkeit in eine andere Steuerklasse zu wechseln, um höhere Leistungen zu beziehen. Darüber hinaus sollten Sie ebenfalls in Betracht ziehen während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung zu machen. Die anfallenden Kosten hierfür übernimmt in vielen Fällen die Bundesagentur für Arbeit.

Und nicht zuletzt haben Sie die Möglichkeit auch als Arbeitslose/r einen Nebenjob von bis zu 15 Wochenstunden auszuüben. So können Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld I bis zu 165€ dazuverdienen.