April 24, 2024
Schwangerschaft

Schwanger und arbeitslos – wer hilft?

Kommen Arbeitslosigkeit und Schwangerschaft zusammen lohnt der Gang zum Arbeitsamt. Denn auch während einer Schwangerschaft wird Arbeitslosengeld gezahlt.

Grundsätzlich haben Sie dabei Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Erfahren Sie dahingegen von Ihrer Schwangerschaft und verlieren erst danach Ihre Anstellung, kann Ihnen ebenfalls Arbeitslosengeld I zustehen. In beiden Fällen verbleiben Sie noch bis zu sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin weiter in der Jobvermittlung. Und auch nach der Entbindung können Sie bereits nach acht Wochen wieder aktiv vermittelt werden, solange die Betreuung Ihres Kindes gesichert ist.

Alternativ können Sie dazu entscheiden sich bis zu drei Jahre lang gänzlich der Betreuung und Erziehung Ihres Kindes zu widmen, ohne eine neue Anstellung suchen zu müssen. Während dieser Zeit müssen Sie allerdings regelmäßig persönlich beim zuständigen Jobcenter vorsprechen. Erst nach dieser Zeit und im Falle einer gesicherten Unterbringung des Kindes sind Sie für den Arbeitsmarkt wieder verfügbar. 

Beziehen Sie unterdessen während der Schwangerschaft Leistungen in Form von Hartz IV, müssen Sie unter Umständen dennoch mit Sanktionen rechnen. Halten Sie sich beispielsweise nicht an die unterschriebene Eingliederungsvereinbarung oder lehnen vermittelte Arbeitsstellen wiederholt ab, kann dies zu Leistungskürzungen führen. Gleiches gilt, falls Sie Ihre Mitwirkungspflichten vernachlässigen oder sich nicht um eine neue Stellung bemühen. 

Im Allgemeinen haben Sie als arbeitslose Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf einen Mehrbedarf, um anfallende Zusatzkosten zu decken. Dieser beläuft sich aktuell auf 17 Prozent. Darüber hinaus können Sie zudem die Finanzierung einer Erstausstattung zu Schwangerschaft und Geburt beim zuständigen Arbeitsamt beantragen. Schließlich haben Sie nach der Geburt Ihres Kindes auch ohne feste Arbeit die Möglichkeit Elterngeld zu beantragen. 

Weitere Hilfeleistungen und Informationen können Sie im Einzelfall jederzeit beim zuständigen Jobcenter erfragen.