December 7, 2024
Weiterbildung

Weiterbildungsmöglichkeiten bei Arbeitslosigkeit

Während die Agentur für Arbeit Arbeitslose bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützt, kann unter Umständen auch auf bezuschusste Weiterbildungsmöglichkeiten zurückgegriffen werden. Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, können Fortbildungen und Umschulungen gezielt von der Arbeitsagentur gefördert werden. Unter Umständen ist es sogar möglich sogar noch während einer Weiterbildung Arbeitslosengeld zu beziehen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um finanziell von der Agentur für Arbeit unterstützt zu werden, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Grundsätzlich gilt gemäß Sozialgesetzbuch III, dass Ausbildung und Weiterbildung gefördert wird. Dies kann beispielsweise durch die Übernahme anfallender Kosten geschehen. Ob die deutsche Arbeitsagentur eine Weiterbildung oder Umschulung jedoch finanziert, hängt von mehreren Aspekten ab und wird individuell entschieden.  

Im Allgemeinen werden anfallende Kosten dann übernommen, wenn rechtzeitig ein entsprechender Antrag bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist, die absolute Notwendigkeit einer Weiterbildung besteht, sowohl Weiterbildungsmaßnahme als auch Träger der Maßnahme (Unternehmen, Betrieb, etc.) staatlich zugelassen sind und eine vorherige persönliche Beratung durch die Arbeitsagentur erfolgt ist.

Das rechtzeitige Stellen eines Antrags auf Unterstützung bedeutet stets das Einreichen aller nötigen Unterlagen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Im Nachhinein kann grundsätzlich keine Kostenübernahme mehr beantragt werden. Anträge können mündlich oder schriftlich bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Im Falle von Arbeitslosengeld II Empfängern ist eine Antragstellung im zuständigen Jobcenter notwendig. 

Notwendig und damit förderungsfähig ist eine Weiterbildung nur dann, wenn sie dazu beiträgt eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine bevorstehende Arbeitslosigkeit zu verhindern. In beiden Fällen ist es Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit individuell festzustellen, ob eine Weiterbildungsmaßnahme bezuschusst werden kann oder nicht. Dies hängt unter anderem von Alter, bisheriger Berufserfahrung und möglichen Zusatzqualifikationen der Antragsteller ab. 

Ist derweil trotz beruflicher Betätigung, Ausbildung oder Studium bisher kein Berufsabschluss vorhanden, wird eine Weiterbildung in jedem Fall als notwendig angesehen. Und auch, wenn bereits ein Berufsabschluss vorliegt, der Antragsteller jedoch mehr als vier Jahre nicht in dem erlernten Beruf tätig war, werden Weiterbildungsmaßnahmen von der Agentur für Arbeit unterstützt. Dies können beispielsweise ein Gapelstablerführerschein oder andere Maßnahmen sein, die die eigenen Jobaussichten verbessern.

Unabhängig von geplanter Maßnahme, Altersgruppe oder beruflichem Hintergrund eines Antragstellers, wird eine Weiterbildung nur dann von der Agentur für Arbeit unterstützt, wenn zunächst ein Beratungsgespräch wahrgenommen wurde. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen erkannt und ausgewählt wurden. Ist dies der Fall, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit unter anderem Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für eventuell nötige Unterbringung und Verpflegung, mögliche Kinderbetreuung oder eine geforderte Eignungsfeststellung. Übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, wird ein entsprechender Bildungsgutschein ausgestellt. 

Neben dem Bildungsgutschein zur Kostenübernahme einer Weiterbildungsmaßnahme hat ein Antragsteller auch weiterhin Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld, vorausgesetzt, dass Anwartschaftszeit und eine rechtzeitige Arbeitslosenmeldung erfüllt wurden. 

Führt auch die Weiterbildungsmaßnahme nicht zum gewünschten Job, besteht weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange der individuelle Anspruch darauf noch nicht erloschen ist. Jeder Tag der Weiterbildungsmaßnahme führt derweil zu einer Minderung des Arbeitslosengeldanspruchs von einem halben Tag.