March 25, 2023
Arbeitsdauer und Anspruch auf Arbeitslosengeld

Arbeitsdauer und Anspruch auf Arbeitslosengeld

Wie lange muss man arbeiten, um Arbeitslosengeld zu bekommen?

Um in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, müssen Sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Darüber hinaus dürfen Sie innerhalb der letzten zwölf Monate nicht mehr als 150 Tage auf Ihrer Arbeit gefehlt haben.

Grundsätzlich hängt die Dauer des Leistungsbezugs dabei von Ihrem Alter und Ihrer bisherigen Beschäftigungsdauer ab. Haben Sie in den vergangenen zwei Jahren beispielsweise mindestens zwölf Monate lang gearbeitet, steht Ihnen das Arbeitslosengeld I für sechs Monate zu. Vorausgesetzt Sie erfüllen alle Anspruchsbedingungen. Waren Sie dahingegen bis zu 16 Monate beschäftigt, können Sie das Arbeitslosengeld I bereits für acht Monate beziehen.

Es gilt also, je länger Sie gearbeitet haben, desto länger ist auch Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I. So können Sie nach 20 Monaten Beschäftigung zum Beispiel 10 Monate lang Leistungen erhalten. Nach 24 Monaten werden diese sogar 12 Monate lang gezahlt. Danach ist die Zahlungsdauer zusätzlich an Ihr Alter gebunden.

Was bedeutet das genau? Wer unter 50 Jahren alt ist bekommt unabhängig von der Hochstdauer seiner Beschäftigung maximal 12 Monate lang Arbeitslosengeld I gezahlt. Sind Sie dahingegen älter als 50 Jahre, haben Sie Anspruch auf eine verlängerte Bezugsdauer. Dabei gilt zum Beispiel, wer mindestens 50 Jahre alt ist und 30 Monate gearbeitet hat, kann das Arbeitslosengeld I 15 Monate lang in Anspruch nehmen. Ab 55 Jahren und 36 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung steigert sich dieser Zeitraum auf 18 Monate. Und ab einem Alter von 58 Jahren und 48 Monaten Beschäftigung können Sie sogar 24 Monate lang Arbeitslosengeld I beziehen.

Unabhängig von Ihrem Anspruch auf das deutsche Arbeitslosengeld I können Zahlungen unter bestimmten Umständen allerdings eingestellt werden. Gleichermaßen kann Ihr Anspruch unter spezifischen Voraussetzungen für eine gewisse Zeit verfallen. Haben Sie Ihre Kündigung beispielsweise selbst verschuldet oder haben Sie eigenständig gekündigt, werden Sie automatisch für 12 Wochen vom Arbeitslosengeld I gesperrt. Lehnen Sie angebotene Eingliederungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit ab oder brechen diese sogar ab, kann es ebenfalls zu Sperrzeiten von drei bis 12 Wochen kommen. Das gleiche trifft zu, falls Sie vermehrt vorgeschlagene Arbeiten ablehnen.

Sind Sie arbeitslos gemeldet und bemühen sich kaum um eine neue Beschäftigung, können Sie von der zuständigen Agentur für Arbeit ebenfalls gesperrt werden. In diesem Fall würden Sie zwei Wochen lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Und auch wer es verpasst hat sich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden, dem kann in Deutschland für eine Woche die Zahlung des Arbeitslosengeldes I verweigert werden.