Ob bedingt durch die andauernde Corona-Pandemie oder aus anderen Gründen, Arbeitslosigkeit bleibt auch in Deutschland nach wie vor ein Thema. Während selbst hochqualifizierte Arbeitskräfte nicht immer vor dem Jobverlust bewahrt werden, trifft die Arbeitslosigkeit häufig vor allen Dingen Personen mit niedrigerem Bildungsniveau oder Ausländer.
Dennoch reicht das deutsche Abitur allein nicht, um sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu beweisen. Nischenstudiengänge, Weiterbildungen und besondere Qualifikationen wie Sprach- oder IT-Kenntnisse machen dahingegen einen erheblichen Unterschied, wenn es darum geht wer schnell wieder einen Job findet.
Dies bedeutet allerdings keine Garantie dafür nicht doch einmal den Job zu verlieren. Sei es durch eine Firmeninsolvenz, Stellenabbau oder andere Aspekte, auch Fachkräfte können unter Umständen vor der Arbeitslosigkeit stehen. Doch welche Lösungen gibt es in einem solchen Fall? Welche Hilfeleistungen werden angeboten? Und wo kann die betroffene Person Unterstützung finden?
Arbeitslosigkeit bei Insolvenz
Waren Sie bisher erfolgreich angestellt? Aber nun droht der Jobverlust durch Insolvenz? Dann sollten Sie sich spätestens am Tag des Kündigungserhalts bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Besser ist es jedoch, wenn Sie die zuständige Stelle bereits zu Beginn des eingeleiteten Insolvenzverfahrens kontaktieren. So werden Sie nicht nur frühzeitig für mögliche neue Jobangebote berücksichtigt, sondern können sich ebenfalls fachkundig zum Thema Insolvenzgeld beraten lassen.
Insolvenzgeld
Grundsätzlich gilt, dass das deutsche Insolvenzgeld keine Sozialleistung darstellt. Im Gegenteil, das Insolvenzgeld sollte als Überbrückungsgeld verstanden werden, das ein Arbeitnehmer im Falle einer Firmeninsolvenz als Lohnausgleich erhalten kann. In diesem Fall springt also der Staat für die anfallenden Lohnkosten eines Arbeitnehmers ein und verhindert im besten Fall so, dass der eigentliche Arbeitsplatz verloren geht. Damit ist allerdings auch klar, der Bezug dieser Hilfszahlung ist zeitlich begrenzt.
Maximal drei Monate lang kann ein Arbeitnehmer Insolvenzzahlungen vom deutschen Staat erhalten. Denn nicht jede Insolvenz bedeutet auch gleichzeitig den Verlust der Arbeitsstelle. Unter Umständen bleibt der Job erhalten und die Lohnzahlungen regulieren sich wieder.
Wer Insolvenzgeld in Anspruch nehmen möchte, kann bereits zu Beginn eines Insolvenzverfahrens einen entsprechenden Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Und auch bei Einstellung der Betriebstätigkeiten kann ein Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen. Voraussetzung ist hier allerdings, dass ein legales Angestelltenverhältnis besteht. Dies können ein Arbeitsvertrag in Voll- oder Teilzeit, ein Studium oder auch nachweisbare Heimarbeit sein.
Da es sich beim Insolvenzgeld um einen finanziellen Ausgleich für entfallene Löhne und Zahlungen handelt, kann die Höhe der Bezüge durchaus variieren. Grundsätzlich orientiert sich das Insolvenzgeld am bisherigen Nettogehalt eines Arbeitnehmers.
Aktuell stellt das Insolvenzgeld in Deutschland eine vielgenutzte Finanzhilfe dar. Und obwohl der deutsche Arbeitsmarkt seit September trotz Corona-Krise zum ersten Mal wieder etwas aufatmen kann, bereitet sich die Bundesagentur für Arbeit auf eine mögliche Pleitewelle vor. Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, bestätigte derweil, dass für 2021 rund 1,6 Milliarden Euro für das Insolvenzgeld eingeplant werden. Im Vergleich zum laufenden Jahr stellt dies fast eine Verdopplung des bisherigen Etats dar.
Existenzgründung und Gründerzuschuss
Dennoch ist das Insolvenzgeld nicht die einzige finanzielle Hilfeleistung, die deutsche Arbeitslose in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus bietet die Agentur für Arbeit entschlossenen Personen mit dem sogenannten Gründerzuschuss die Möglichkeit ihren Arbeitsalltag selbst in die Hand zu nehmen.
Wer den Schritt in die berufliche Selbständigkeit wagen möchte, kann sich im Rahmen einer geplanten Existenzgründung eingehend bei einem persönlichen Termin von der lokalen Agentur für Arbeit beraten lassen. Auch hierfür müssen Sie allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie Ihre Selbständigkeit beispielsweise hauptberuflich ausüben und damit Ihre Arbeitslosigkeit eindeutig beenden. Außerdem müssen Sie Ihren Geschäftsplan von Stellen wie der IHK, HWK oder einer entsprechenden Bank beurteilen lassen. Lediglich ein zukunftsträchtiges Geschäftsmodell in Kombination mit nachweisbaren Kompetenzen hat die Chance finanzielle Unterstützung im Rahmen des Gründerzuschusses zu bekommen.
Personen, deren Antrag angenommen wurde, können dann sechs Monate lang auf finanzielle Unterstützung zurückgreifen. Die Höhe der monatlichen Zahlungen berechnet sich im Einzelfall auf Basis des Arbeitslosengeldes zuzüglich 300€. Selbständige, die auch nach Ablauf der ersten sechs Monate noch auf Zahlungen angewiesen sind, können einen Antrag auf Verlängerung stellen. Mit etwas Glück erhalten Sie dann weitere neun Monate lang 300€.
Weitere finanzielle Hilfen bei Arbeitslosigkeit
Dennoch ist das Repertoire der Bundesregierung bei Arbeitslosigkeit längst nicht mit dem Gründerzuschuss oder dem Insolvenzgeld erschöpft. Um deutschen Arbeitslosen zu helfen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, stehen weitere Finanzspritzen zur Verfügung.
Arbeitslosengeld I
Personen, die in Deutschland ihren Arbeitsplatz verloren haben und sich rechtzeitig persönlich arbeitslos melden, haben in vielen Fällen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dabei gilt, dass Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt haben müssen. Diese bescheinigt, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang erwerbstätig waren. Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes richten sich dann sowohl nach Ihrem Alter als auch nach der Dauer Ihrer bisherigen Beschäftigung. Grundsätzlich werden der Berechnung des Arbeitslosengeldes I 60 Prozent Ihres bisherigen Nettogehalts zugrunde gelegt.
Arbeitslosengeld II
Wer die Anforderungen zur Beantragung von Arbeitslosengeld I nicht erfüllt, steht dennoch nicht allein da. Arbeitslosengeld II oder HartzIV kann eine Alternative bieten. Hierbei fallen die Zuzahlungen allerdings entsprechend geringer aus und dienen hauptsächlich dazu grundlegende Bedürfnisse des täglichen Lebens zu decken. Je nach Fall werden darüber hinaus ebenfalls Wohn- und Heizkosten von der Agentur für Arbeit übernommen.
Im Internet oder auch über die offizielle Webseite der Agentur für Arbeit können Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II überprüfen und die Höhe der entsprechenden Zahlungen im Einzelfall berechnen.
Finanzhilfe für den beruflichen Wiedereinstieg
Sind Sie gerade arbeitslos, möchten aber gerne wieder einen Job finden? Unter Umständen verbessert eine berufliche Weiterbildung oder ein Lehrgang Ihre Chancen auf einen Wiedereinstieg. Um diesen finanzieren zu können, bietet Ihnen die Agentur für Arbeit unterschiedliche Finanzspritzen an. So können Sie bei der Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort beispielsweise weitere Zuschüsse für Lehrgangs- oder auch relevante Fahrtkosten beantragen. Lassen Sie sich diesbezüglich persönlich in Ihrer Agentur für Arbeit beraten.
Entschließen Sie sich des Weiteren eine neue Beschäftigung aufzunehmen, können Sie an gleicher Stelle eine finanzielle Beihilfe beantragen. Diese soll es Ihnen ermöglichen notwendige Arbeitskleidung oder Geräte kaufen zu können. Aber auch ein anstehender Umzug zum neuen Arbeitsplatz kann bezuschusst werden.
Und wer beim Überbrücken zwischen Arbeitslosengeld und erster Gehaltszahlung im neuen Job Hilfe benötigt, kann schließlich eine finanzielle Übergangshilfe von bis zu 1.000€ beantragen. Diese dient dazu die zeitliche Lücke zwischen dem Erhalt einer Sozialleistung und dem ersten Gehalt im neuen Job zu überbrücken. Der Wert muss allerdings in voller Höhe an die Agentur für Arbeit zurückgezahlt werden.
Fazit
Arbeitslosigkeit stellt immer eine Herausforderung dar, nicht nur finanziell. Während diese neue Situation kurzweilig sein kann, birgt sie für andere einen längeren Zeitraum absoluter Ungewissheit. Wieder andere nutzen die Gelegenheit, um sich mit einer eigenen Idee selbständig zu machen.
In jedem Fall erhalten deutsche Arbeitslose facettenreiche Unterstützung von der jeweiligen Agentur für Arbeit. Ob Gründerzuschuss, Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld, eine persönliche Beratung vor Ort kann neue Perspektiven öffnen und Möglichkeiten erschaffen. Daher sollte die Agentur für Arbeit eine der ersten Anlaufstellen im Falle drohender Arbeitslosigkeit sein.
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