April 27, 2024
Anspruch Arbeitslosengeld

Anspruch Arbeitslosengeld

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich gilt in Deutschland, nicht jeder der arbeitslos ist hat automatisch auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Laut Gesetzbuch hat die Person Anspruch auf Arbeitslosengeld I, die zum einen arbeitslos ist, sich des Weiteren bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Was bedeutet das im Detail?

Arbeitslos gilt in Deutschland derjenige, der in keinem Beschäftigungsverhältnis steht. Gleichzeitig müssen sich Anwärter auf das deutsche Arbeitslosengeld I allerdings bemüht zeigen einer neuen Beschäftigung nachzugehen, beziehungsweise einen neuen Job zu finden. Dies bezieht sich zum einen auf die Meldung beim Arbeitsamt und zum anderen auf die Annahme der angebotenen Vermittlungen durch die Agentur für Arbeit.

Wer heute also bereits weiß, dass sein Beschäftigungsverhältnis ausläuft oder in naher Zukunft gekündigt wird, muss sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Dies muss mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgt sein, um legal Anspruch auf das deutsche Arbeitslosengeld I zu haben. Sobald Ihr Arbeitsvertrag endet müssen Sie sich dann zusätzlich arbeitslos melden. Erst dann kann der entsprechende Antrag auf Arbeitslosengeld I gestellt werden.

Wichtig ist hier zu beachten, dass eine sogenannte Sperrzeit verhängt werden kann, falls Sie sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet haben. Während dieser Zeit erhalten Sie auch als Arbeitsloser mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I keine Zahlungen. Im Regelfall beträgt der maximale Zeitraum der Sperrzeit allerdings maximal eine Kalenderwoche.

Haben Sie diese beiden Bedingungen erfüllt, bleibt nur noch das Thema Anwartschaftszeit. Dies bezieht sich auf die vergangenen zwei Jahre. Waren Sie während dieser Zeit mindestens zwölf Monate lang legal beschäftigt, erfüllen Sie die Anwartschaftszeit und haben Anspruch auf das Arbeitslosengeld I.

Zusammenfassend gilt also, jeder der folgende Bedingungen erfüllt, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I:

Arbeitslosigkeit:

  • kein Beschäftigungsverhältnis
  • Bemühung, Arbeitslosigkeit zu beenden
  • Verfügbarkeit für Vermittlungen durch die Agentur für Arbeit

Meldung der Arbeitslosigkeit:  

  • rechtzeitig drei Monate vor absehbarer Arbeitslosigkeit
  • Persönlich zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit

Anwartschaftszeit: 

  • Beschäftigung oder Versicherungspflicht von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre