April 24, 2024
Maßnahmen

Können Maßnahmen des Arbeitsamtes abgelehnt werden?

Hauptziel der Agentur für Arbeit ist es einen Arbeitslosen durch Beratung, Stellenvermittlung und unterschiedliche Bildungs- und Trainingsmaßnahmen möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Welche Maßnahmen dies im Einzelfall sind, wird im Regelfall in der sogenannten Eingliederungsvereinbarung schriftlich festgehalten. Hiermit verpflichten sich sowohl das Jobcenter als auch der Arbeitslose unter anderem an sinnvollen Maßnahmen teilzunehmen und sich aktiv um eine neue Stelle zu bemühen.

Grundsätzlich zielen angebotene Maßnahmen derweil darauf ab dem Arbeitslosen eine möglichst gute Chance für den beruflichen Wiedereinstieg zu bieten. Darüber hinaus können allerdings auch Personen, die nach abgeschlossener Ausbildung oder fertigem Studium noch nicht in den Arbeitsmarkt gefunden haben von den verschiedenen Maßnahmen profitieren.

Insbesondere HartzIV Empfänger müssen angebotene Maßnahmen dabei grundsätzlich wahrnehmen. Eine Ausnahme bilden nach Beschluss des Sozialgerichtes Leipzig vom 9. Juni 2016 dagegen unsinnige oder entwürdigende Maßnahmen. In einem solchen Fall kann der Leistungsempfänger entsprechend Widerspruch gegen die jeweilige Maßnahme einlegen.

Im Allgemeinen dienen die verschiedenen Maßnahmen der Agentur für Arbeit dazu einen Arbeitslosen erfolgreich zurück in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Je nach individueller Situation kann dies beispielsweise durch ein Bewerbungstraining oder auch berufliche Beratung geschehen. Aber auch Umschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen sind möglich.

Während der Leistungsempfänger auch zur Zeit einer Maßnahme leistungsberechtigt ist, können zusätzlich Gelder für Fahrtkosten oder eine anfallende Kinderbetreuung beantragt werden. Je nach Maßnahme dürfen Zeiten von sechs bis maximal zwölf Wochen dabei nicht überschritten werden.