March 28, 2024
Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)?

Auch wenn die Begriffe ähnlich sind, sind Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) komplett unterschiedliche Leistungen. Bei ersterem handelt es sich um eine Versicherungsleistung, die eine Person in Anspruch nehmen kann, sobald sie ihren Job verloren hat. Dafür muss allerdings unter anderem eine Beschäftigung von mindestens 12 Monaten während der vergangenen zwei Jahre nachgewiesen werden können. Dahingegen ist das Arbeitslosengeld II eine staatliche Sozialleistung, um die Deckung des alltäglichen Lebensstandards zu sichern.

ALG I und II

Während die Bezugshöhe beim Arbeitslosengeld I (ALG I) zwischen 60% (Antragsteller ohne Kinder) und 67% (Antragsteller mit Kindern) des Nettolohns beträgt, hängt die Höhe des ALG II von Ihrer Bedarfsgemeinschaft ab. Dies können Ehe- und Lebenspartner, Kinder oder auch Verwandte sein, mit denen der Antragssteller zusammenlebt.

Antrag auf Mehrbedarf

Wer alleinerziehend ist oder beispielsweise ein Kind mit Behinderung pflegt, hat außerdem die Möglichkeit im Rahmen des ALG II einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Die Höhe dieses Mehrbedarfs richtet sich dann nach den individuellen Begebenheiten. Unter Umständen werden allerdings auch Kosten für Unterkunft, Heizung, etc. übernommen.

Ein weiterer Unterschied zwischen dem deutschen ALG I und ALG II ist, dass die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I je nach Alter und Einzahlungszeitraum des Antragstellers auf eine Zeit von sechs bis maximal 24 Monaten begrenzt ist. Dahingegen wird das ALG II so lange gezahlt, wie eine soziale Hilfsbedürftigkeit nachgewiesen kann. Kommt es derweil zu Versäumnissen, können die entsprechenden Zahlungen durchaus für einige Zeit gesperrt werden. Dies ist beim Arbeitslosengeld I nicht der Fall.

Ist eine Nebentätigkeit erlaubt?

Darüber hinaus ermöglicht Ihnen das Arbeitslosengeld I trotz regelmäßiger Bezüge eine Nebentätigkeit von maximal 15 Wochenstunden bei einem Gehalt von nicht mehr als 165€ nachzugehen. Dies ist Ihnen als Empfänger von ALG II nicht gestattet.

Zudem werden bei Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld II oder Hartz IV alle vorhandenen Ersparnisse und Güter des Privatvermögens berücksichtigt. So können Sie beispielsweise kein Hartz IV empfangen, wenn Sie über eine eigene Wohnung, ein Haus, Auto oder ähnliches Vermögen verfügen. Im Gegensatz dazu wird das Privatvermögen bei Beantragung von ALG I nicht berücksichtigt.

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Alg 1 und Alg 2?

Alg 1 und Alg 2 sind beides Sozialleistungen, die in Deutschland ausgezahlt werden. Alg 1 ist eine Arbeitslosenversicherung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, wenn sie arbeitslos werden und in der Regel in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Alg 2 ist eine Grundsicherung, die an Bedürftige gezahlt wird, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Wer hat Anspruch auf Alg 1 und Alg 2?

Anspruch auf Alg 1 hat nur, wer in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Anspruch auf Alg 2 haben Personen, die bedürftig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Dazu gehören z.B. Personen ohne Arbeit, Alleinerziehende, Geringverdiener und Personen mit geringem Vermögen.

Wie hoch sind die Leistungen von Alg 1 und Alg 2?

Die Höhe des Alg 1 richtet sich nach dem Bruttogehalt, das der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit verdient hat. Die Leistungen betragen in der Regel etwa 60% des letzten Nettogehalts. Die Höhe des Alg 2 hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der Miete. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt derzeit 446 Euro im Monat.

Wie lange kann man Alg 1 und Alg 2 beziehen?

Alg 1 kann in der Regel für bis zu 12 Monate gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Dauer aber auch verlängert werden. Alg 2 wird in der Regel unbefristet gezahlt, solange die Bedürftigkeit besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings müssen Alg-2-Empfängerinnen und -Empfänger regelmäßig ihre Bedürftigkeit nachweisen.

Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Arbeitslosengeld 2?

Hartz IV und Arbeitslosengeld II sind eigentlich dieselben Begriffe. Hartz IV war der umgangssprachliche Name für Arbeitslosengeld II, das eine staatlich finanzierte Grundsicherung darstellt.