March 26, 2023
Unterschied ALG I und II

Unterschied ALG I und II

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)?

Auch wenn die Begriffe ähnlich sind, sind Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) komplett unterschiedliche Leistungen. Bei ersterem handelt es sich um eine Versicherungsleistung, die eine Person in Anspruch nehmen kann, sobald sie ihren Job verloren hat. Dafür muss allerdings unter anderem eine Beschäftigung von mindestens 12 Monaten während der vergangenen zwei Jahre nachgewiesen werden können. Dahingegen ist das Arbeitslosengeld II eine staatliche Sozialleistung, um die Deckung des alltäglichen Lebensstandards zu sichern.

Während die Bezugshöhe beim Arbeitslosengeld I (ALG I) zwischen 60% (Antragsteller ohne Kinder) und 67% (Antragsteller mit Kindern) des Nettolohns beträgt, hängt die Höhe des ALG II von Ihrer Bedarfsgemeinschaft ab. Dies können Ehe- und Lebenspartner, Kinder oder auch Verwandte sein, mit denen der Antragssteller zusammenlebt.

Wer alleinerziehend ist oder beispielsweise ein Kind mit Behinderung pflegt, hat außerdem die Möglichkeit im Rahmen des ALG II einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Die Höhe dieses Mehrbedarfs richtet sich dann nach den individuellen Begebenheiten. Unter Umständen werden allerdings auch Kosten für Unterkunft, Heizung, etc. übernommen.

Ein weiterer Unterschied zwischen dem deutschen ALG I und ALG II ist, dass die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I je nach Alter und Einzahlungszeitraum des Antragstellers auf eine Zeit von sechs bis maximal 24 Monaten begrenzt ist. Dahingegen wird das ALG II so lange gezahlt, wie eine soziale Hilfsbedürftigkeit nachgewiesen kann. Kommt es derweil zu Versäumnissen, können die entsprechenden Zahlungen durchaus für einige Zeit gesperrt werden. Dies ist beim Arbeitslosengeld I nicht der Fall.

Darüber hinaus ermöglicht Ihnen das Arbeitslosengeld I trotz regelmäßiger Bezüge eine Nebentätigkeit von maximal 15 Wochenstunden bei einem Gehalt von nicht mehr als 165€ nachzugehen. Dies ist Ihnen als Empfänger von ALG II nicht gestattet.

Zudem werden bei Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld II oder Hartz IV alle vorhandenen Ersparnisse und Güter des Privatvermögens berücksichtigt. So können Sie beispielsweise kein Hartz IV empfangen, wenn Sie über eine eigene Wohnung, ein Haus, Auto oder ähnliches Vermögen verfügen. Im Gegensatz dazu wird das Privatvermögen bei Beantragung von ALG I nicht berücksichtigt.