Seit spätestens 2009 besteht in Deutschland die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Dieser kann über die gesetzliche oder auch über eine private Krankenversicherung nachgekommen werden. Handelt es sich beim Versicherungsnehmer allerdings um einen Freiberufler oder Selbständigen, muss eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wird die Selbständigkeit nun aufgegeben oder beendet, besteht nur unter gewissen Umständen die Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.
Hierfür muss der Leistungsnehmer finanzielle Leistungen in Form von Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit beziehen und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur dann möglich, wenn mindestens eine berufliche Beschäftigung auf Basis von 400€ nachgewiesen werden kann. Alternativ bleibt die zu versichernde Person auch bei HartzIV Bezug privat versichert.
Versicherungsbeiträge werden unterdessen nur dann von der Agentur für Arbeit übernommen, wenn ein Leistungsempfänger bisher gesetzlich krankenversichert war oder die Selbständigkeit noch kein Jahr dauert.
Während sich die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung am Verdienst des Versicherten ausrichten, berechnen private Krankenversicherer Beiträge häufig anhand von Verdienst, Gesundheit und allgemeinem Risiko. Dennoch ist es auch Selbständigen möglich vergleichsweise günstig eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dies wird über den sogenannten Basistarif ermöglicht.
Der Basistarif deckt derweil die medizinische Grundversorgung eines Versicherten ab und ist in etwa mit der Grundversorgung in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen. Unter Umständen können Sie bei der Agentur für Arbeit finanzielle Zuschüsse zum Basistarif beantragen.
Und auch wer nach Aufgabe der Selbständigkeit und nach erfolgreicher Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt privat versichert bleiben möchte, kann dies mit dem neuen Arbeitgeber arrangieren. Ebenso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt auch hier der Arbeitgeber 50 Prozent der anfallenden Beitragskosten.
Grundsätzlich gilt zum Thema Krankenversicherung, dass individuell oftmals unterschiedliche Lösungen bestehen. Daher sollten Sie sich in Ihrem Fall professionell von Krankenkasse und Agentur für Arbeit beraten lassen, Möglichkeiten gegeneinander abwägen und eine passende Lösung auswählen.
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