April 25, 2024
Unvermittelbar

Ab wann gilt ein Arbeitsloser als nicht vermittelbar?

Unvermittelbar ist für die deutsche Agentur für Arbeit im Allgemeinen eine Person, die aus unterschiedlichen Gründen über einen längeren Zeitraum keine Arbeitsstelle gefunden hat. Hierbei sind häufig eine fehlende Ausbildung, sowie mangelnde Fach- und Sprachkenntnisse oder ähnliches ausschlaggebend. Auch wer vermehrt negative Arbeitszeugnisse vorweist oder Alkohol- und Drogenprobleme hat, gilt schnell als nicht vermittelbar.

Grundsätzlich gilt derjenige Arbeitslose als nicht vermittelbar, der keine oder kaum Aussichten auf eine dauerhafte Anstellung hat. Dies können neben Langzeitarbeitslosen ebenfalls Alleinerziehende oder ältere Personen sein. Auch Menschen mit Behinderung oder chronischen Krankheiten fallen unter Umständen in die Kategorie der nicht Vermittelbaren. Aber auch Personen, die mit abgeschlossener Ausbildung aus verschiedenen Gründen in ihrem Fachgebiet nicht über aktuelle Fachkenntnisse verfügen oder aus gesundheitlichen oder psychologischen Problemen nicht voll beschäftigt werden können, gelten je nach Fall als unvermittelbar.

Dennoch gibt es zahlreiche Möglichkeiten den Weg zurück ins Berufsleben zu meistern. Lassen Sie den Kopf nicht hängen, sondern holen Sie sich professionelle Beratung. In welchem Berufszweig wird händeringend nach Kräften gesucht? Wo sind die Einstiegsbarrieren besonders niedrig? Fokussieren Sie sich auf mögliche (bisher ungenutzte) Stärken und bauen Sie bewusst eventuelle Vermittlungshemmnisse ab.

Nutzen Sie die verschiedenen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit. Holen Sie beispielsweise Ihren Schulabschluss nach, nehmen Sie an einer Umschulung teil oder zeigen Sie mit Engagement in einem Ehrenamt Ihr Interesse und Können. Überwinden Sie psychologische Probleme mit Hilfe von Therapie. Oder lernen Sie eine (Fremd-) Sprache. „Nicht vermittelbar“ muss nicht das Ende Ihrer beruflichen Laufbahn bedeuten.