May 4, 2024

Zweites Buch Sozialgesetzbuch

Das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts. Das SGB II ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und bildete den Artikel 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003. Bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 kann der Begriff “Bürgergeld” auch für das “Arbeitslosengeld II” oder “Sozialgeld” verwendet werden.