Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt zusammen mit dem SGB II seit dem 1. Januar 1998 das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Das SGB III ist der Nachfolger des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG), das am 31. Dezember 1997 auslief. Das dritte Buch des Sozialgesetzbuches basiert auf dem Grundgesetz.
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