Wer sich beim deutschen Arbeitsamt als arbeitslos meldet und staatliche Leistungen bezieht, geht gleichzeitig eine individuelle Eingliederungsvereinbarung ein. Hier werden die Eckdaten des Leistungsbezuges, sowie Verpflichtungen und Rechte genau dargelegt. Wie häufig ein Stellenangebot im Folgenden abgelehnt werden kann, ohne dass Sanktionen drohen, richtet sich demnach je nach Situation und Fall.
Grundsätzlich gilt allerdings, dass ein Vermittlungsvorschlag durchaus abgelehnt werden kann, wenn dieser beispielsweise nicht den beruflichen Interessen und Fähigkeiten entspricht oder die Stelle laut Drittem Sozialgesetzbuch unzumutbar ist (Zumutbarkeitsregelung für ALG I Empfänger). Abgelehnt werden können während der ersten drei Monate in Arbeitslosigkeit ebenfalls Jobangebote, die ein 20 Prozent geringeres Gehalt als Ihre vorherige Stelle bieten.
Lehnen Sie einen Vermittlungsvorschlag nach den ersten drei Monaten Arbeitslosigkeit ab, müssen Sie triftige Gründe nennen können. Mangelnde Motivation reicht hier nicht aus, um Sanktionen wie die Sperrung der Leistungsbezüge zu vermeiden.
Im Allgemeinen müssen Sie eine Stelle nur dann annehmen, wenn Sie sowohl körperlich, geistig als auch seelisch in der Lage sind, die entsprechenden Tätigkeiten auszuführen.
Weitere Artikel
Welche Hilfsprogramme gibt es für die berufliche Wiedereingliederung?
Wie erfolgreich ist das Angebot der deutschen Jobcenter?
Arbeitslosigkeit – wie viele Bewerbungen müssen Sie monatlich schreiben, um Arbeitslosengeld zu beziehen?