Um Anspruch auf das Arbeitslosengeld I zu haben müssen Sie sich in Deutschland mindestens drei Monate vor der bevorstehenden Kündigung arbeitssuchend melden. Damit signalisieren Sie der zuständigen Agentur für Arbeit, dass Sie in naher Zukunft einen neuen Job suchen werden und gegebenenfalls auf finanzielle Leistungen angewiesen sind.
Versäumen Sie es stattdessen sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden kann es unter Umständen zu Sperrzeiten kommen. Dies bedeutet, dass Sie auch bei Anspruch auf Arbeitslosengeld I eine Woche lang auf Leistungen verzichten müssen.
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