April 25, 2024
arbeitslos mit 60

Arbeitslosigkeit mit 60 – lohnt eine Vermittlung noch?

In Deutschland richtet sich das Rentenalter aktuell nach dem Geburtsjahr des Arbeitnehmers. Während Personen, die vor 1960 geboren wurden bereits mit knapp 63 Jahren in die Rente gehen können, beträgt das Rentenalter für jüngere Anwärter meist einige Jahre mehr. Dennoch verfügt nicht jeder Deutsche bis ins Rentenalter über einen Job. Eine schwierige Arbeitsmarktlage und steigende Arbeitslosenzahlen stehen an der Tagesordnung.

Wer nun kurz vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres seine Stelle verliert und sich arbeitslos meldet, muss unter Umständen mit Vermittlungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit rechnen. Diese zielt darauf ab arbeitsfähige Personen wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Insbesondere durch den Stellenmangel und ein fortgeschrittenes Alter des Bewerbers ist dies allerdings nicht immer möglich. Auch veraltetes Fachwissen, gesundheitliche Probleme und vieles mehr können eine berufliche Wiedereingliederung ab 60 erschweren. Ob sich eine Vermittlung daher lohnt, sollte individuell in Absprache mit Ihrem Berater besprochen werden.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Sie je nach Alter und Dauer Ihrer bisherigen Beschäftigung lediglich eine gewisse Zeit lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Dies sind ab einem Alter von 58 Jahren im Regelfall maximal 24 Monate. Dabei müssen Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Insbesondere Arbeitslose, die zwischen 1946 und 1951 geboren wurden, können unter Umständen direkt aus der Arbeitslosigkeit in die Rente übergehen. Dies geschieht bei Erfüllung unterschiedlicher Voraussetzungen allerdings mit monatlichen Abschlägen. Wer vor dem 1. Januar 1952 geboren wurde und mit knapp 60 innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens acht Jahre gearbeitet hat und ein Jahr oder länger arbeitslos war, kann theoretisch in Rente gehen. Alternativ können Sie die sogenannte 58er Regelung in Anspruch nehmen mit der Sie eine abschlagsfreie Altersrente zum frühestmöglichen Termin akzeptieren. In jedem Fall lohnt jedoch eine fachkundige Beratung durch den Rententräger und die Agentur für Arbeit.