Arbeitslos sollte sich jeder Deutsche melden, der wöchentlich weniger als 15 Stunden arbeitet oder gerade in keinem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Gleichzeitig sollten Sie sich unbedingt bei der Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort oder Ihrer Gemeinde als arbeitslos melden, sobald Ihr bisheriges Arbeitsverhältnis beendet wird oder Sie eine Kündigung erhalten.
Im Regelfall sollten Sie sich drei Monate vor Ihrem Kündigungstermin arbeitssuchend melden. Alternativ ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit im Falle kurzfristiger Kündigungen aber auch bis zu drei Tage nach Erhalt der Kündigung möglich. Sollten Sie eine oder beide Fristen versäumen und nicht einhalten, droht eine einwöchige Sperre. Während dieser Zeit werden Ihnen auch bei Anspruch auf Arbeitslosengeld I keine Leistungen gezahlt.
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