Wer mit vollendetem 58. Lebensjahr gekündigt wird und seinen Job verliert, hat unter Umständen erst einmal Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld I. Dazu müssen Sie unter anderen in den vergangenen fünf Jahren mindestens vier Jahre lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Zusätzlich können Sie jeweils einer Nebenbeschäftigung von maximal 15 Wochenstunden nachgehen, ohne, dass Sie die erhaltenen Bezüge riskieren. Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld II oder Hartz IV beantragen.
Möchten Sie mehr machen oder mehr verdienen bevor Sie schließlich in Rente gehen, haben Sie außerdem die Möglichkeit sich selbständig zu melden. Alternativ steht Personen, die bereits im fortgeschrittenen Alter Ihren Job verlieren die Gelegenheit offen frühzeitig in die Rente zu gehen. Hierfür müssen Sie allerdings vor dem 1. Januar 1952 geboren worden sein und nach Ihrem 58. Lebensjahr mindestens ein Jahr lang arbeitslos gemeldet gewesen sein. Des Weiteren müssen Sie in den vergangenen zehn Jahren mindestens acht Jahre lang Rentenbeiträge geleistet haben.
Sollten Sie mit 60 Jahren arbeitslos melden lohnt in jedem Fall der Besuch der zuständigen Agentur für Arbeit. Lassen Sie sich individuell beraten und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie im Einzelnen haben. Wann ist eine frühzeitige Rente möglich? Und welche Abschläge müssen Sie gegebenenfalls in Kauf nehmen?
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