March 19, 2024
Arbeitslosigkeit und Rente

Ist eine private Rentenvorsorge trotz Arbeitslosigkeit möglich?

Gerade in Deutschland wird Altersvorsorge großgeschrieben. So stellt sich für Personen, die in die Arbeitslosigkeit abrutschen zwangsweise die Frage, was mit der eigenen Rentenvorsorge geschieht oder ob eine private Rentenversicherung trotz Arbeitslosigkeit möglich ist.

Gesetzliche Rente

Grundsätzlich gilt, dass auch bei Arbeitslosigkeit keine der bisherigen gesetzlichen Rentenansprüche verloren gehen. Wer beispielsweise Arbeitslosengeld I bezieht, bekommt automatisch von der Arbeitsagentur Beiträge auf das Rentenkonto überwiesen. Klar ist hier allerdings, dass die Bezüge nicht die gleichen wie während der Arbeitszeit sind. So werden im Regelfall lediglich Beiträge auf etwa 80 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens gezahlt.

Wer dahingegen Arbeitslosengeld II oder HartzIV bekommt, erhält keine Rentenzahlungen vom Arbeitsamt. Dennoch wird die Zeit, die der Leistungsnehmer als arbeitslos gemeldet ist für das spätere Rentenalter angerechnet. Dies ist vor allen Dingen für diejenigen wichtig, die später gegebenenfalls vorzeitig in Rente gehen möchten.

Riester Rente

Wer sich auch privat für das Rentenalter absichern möchte, hat in Deutschland zahlreiche Möglichkeiten. Auch hier gilt, wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, kann von staatlichen Zuschüssen für die Altersvorsorge profitieren. Wer dabei zum Beispiel im Rahmen der Riester Rente die jährlichen Mindestbeträge einzahlt, bekommt die kompletten Riester Zulagen. Hierbei ist besonders wichtig zu beachten, dass Riester Renten HartzIV sicher sind. Das bedeutet, dass das angesammelte Vermögen nicht auf Ihr Einkommen angerechnet wird.

Weitere Altersvorsorgen

Tritt die Arbeitslosigkeit ein, sollte nicht die erste Entscheidung sein vorhandene Versicherungen zu kündigen. In vielen Fällen birgt genau das einen erheblichen Kapitalverlust. Dahingegen können angepasste Finanzierungsmodelle oder eine zeitliche Beitragsfreistellung Lösungen darstellen. Im Idealfall lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Versicherung beraten.

Insbesondere Leistungsempfänger von HartzIV sollten sich im Detail beraten lassen, um bereits laufende Verträge von Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen HartzIV sicher zu machen. Sowohl für Geldvermögen als auch für die Altersvorsorge gibt es entsprechende jährliche Freibeträge. Wichtig ist hier, dass die betroffenen Rücklagen nicht vor dem Rentenalter nutzbar sind. Andernfalls greifen die angebotenen Freibeträge und Schutzmaßnahmen nicht. Diesbezüglich können Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit professionell beraten lassen.