May 4, 2024

Freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit

Die freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit bietet in Deutschland seit dem 1. Februar 2006 bestimmten Personengruppen die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Sie ist in § 28a SGB III geregelt. Im Beschäftigungschancengesetz, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, wurde die freiwillige Weiterversicherung entfristet.