In der Bundesrepublik Deutschland war die Arbeitslosenhilfe von 1956 bis 2004 eine bedarfsabhängige Sozialleistung für Arbeitsuchende. Die Leistung wurde von den damaligen Arbeitsämtern (heute Arbeitsagenturen) im Anschluss an das Arbeitslosengeld ausgezahlt und galt als Versicherungsleistung. Die Mittel wurden jedoch vom Staat aus Steuergeldern finanziert.
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