Arbeitslosengeld II war der Begriff, der in Deutschland vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2022 verwendet wurde. Er bezeichnete die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Leistungsempfänger, die nicht erwerbsfähig waren und in einer Bedarfsgemeinschaft lebten, erhielten Sozialleistungen.
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