In der deutschen Sozialpolitik und Wohlfahrtspflege bezeichnet der Begriff Ausweisungshilfe ein geplantes Verwaltungshandeln bei der Gewährung von Hilfe. Ausweisungen sind in der Regel rechtswidrig und zielen darauf ab, Bedürftige vom Leistungsbezug auszuschließen oder sie von der Beantragung von Hilfen abzuhalten. In Deutschland wird der Begriff für Maßnahmen verwendet, die Menschen davon abhalten sollen, Hilfe zu erhalten.
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