Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Sozialleistung zur Unterstützung bei der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Sie ist eine gesetzlich in § 44 SGB III (bis 31. März 2012: § 45 S GB III a.F.) geregelte Ermessensleistung. Sie kann zur Unterstützung eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eingesetzt werden.
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