In Deutschland wurde der Beitrag der Arbeitslosenversicherung zu bestimmten Ausgaben des Bundes für Grundsicherungsleistungen als Eingliederungsbeitrag bezeichnet. Dieser Beitrag wurde unter dieser Bezeichnung in den Jahren 2008 bis 2012 geleistet[1]. In den Jahren 2005 bis 2007 funktionierte der Aussteuerungsbetrag in ähnlicher Weise.
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