Das Arbeitslosengeld soll den finanziellen Lebensunterhalt arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger in Österreich sichern, während sie einen neuen Arbeitsplatz suchen. Es wird ab Beginn der Arbeitslosigkeit gezahlt. Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gelten weitere Bedingungen. In Österreich wird das Arbeitslosengeld ab dem Beginn der ersten Beschäftigung gezahlt.
Rechtsgrundlagen
In Österreich ist die Rechtsgrundlage das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AIVG),[1] in Deutschland das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung. In den Niederlanden heißt es Arbeitslosenversicherungsgesetz (Unemployment Compensation Act, UCA). In den Vereinigten Staaten ist das UCA auch als Unemployment Insurance bekannt.
In Österreich gibt es verschiedene Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld. Neben der Grundvoraussetzung (Arbeitslosigkeit) muss die Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit nachgewiesen werden. Ein Arbeitsloser muss bereit sein, eine Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche anzunehmen – bei Betreuungspflichten für Kinder bis zum Alter von 10 Jahren oder für ein behindertes Kind reduziert sich das Minimum auf 16 Stunden pro Woche.
Die Arbeitslosmeldung ist auch eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Diese muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) durch persönliches Erscheinen angezeigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des AMS oder telefonisch beim Arbeitsmarktservice in Österreich unter 08457 90 90 90.
Höhe des Arbeitslosengelds
Das Arbeitslosengeld in Österreich besteht aus einem Grundbetrag und möglichen Familienzuschlägen sowie einem möglichen Zusatzbetrag. Der Grundbetrag richtet sich nach der jährlichen Beitragsgrundlage aus dem arbeitslosenversicherungspflichtigen Entgelt. Erfolgt die Antragstellung in der ersten Jahreshälfte, wird das vorletzte Jahr zur Bemessung herangezogen.
Im Rahmen des Familienzuschlags wird für jede zuschlagsberechtigte Person ein zusätzlicher Betrag von 0,97 € pro Tag gewährt. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Enkelkinder, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie Ehegatten und Lebensgefährten.
Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld wird grundsätzlich für 20 Wochen gewährt. Die Anspruchsdauer kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Im Jahr 2018 wird die Notstandshilfe in Österreich gesetzlich neu geregelt. Sie wird unabhängig von Partnern sein und denselben Regeln unterliegen wie das Arbeitslosengeld.
Dazuverdienst beim Arbeitslosengeld
Die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung ist zulässig, ohne dass dies Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld hat. Beginnt das Arbeitsverhältnis nicht am ersten Tag des Monats, wird der Monatsbetrag anteilig berechnet. 11,1 % des Umsatzes dürfen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten, so dass der monatliche Umsatz 4.512,70 Euro nicht übersteigen darf.
Weitere rechtliche Bestimmungen
Die Sperrzeit tritt in Kraft, wenn das Arbeitsverhältnis durch eigenes Verschulden oder freiwillig ohne wichtigen Grund beendet wurde. Durch die Sperrzeit wird der Zeitraum, für den Arbeitslosengeld gezahlt wird, nicht verkürzt. Sie verschiebt nur den Zeitpunkt der Fälligkeit des Leistungsanspruchs. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das AMS die Sperrfrist aufheben oder verkürzen.
Das Ruhen verschiebt nur den Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung, die Anspruchsdauer ändert sich dadurch nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Arbeitslosenunterstützung als Vorschuss auf die Abgangsentschädigung oder die Urlaubsersatzleistung zu erhalten. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nicht, wenn nachweislich eine Arbeitsstelle im Ausland gesucht wird.
Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt: – den körperlichen Fähigkeiten angemessen ist – Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet – angemessen entlohnt wird. Wird eine zumutbare Beschäftigung nicht angenommen oder eine Umschulung oder Eingliederungsmaßnahme abgelehnt, erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer der Ablehnung, mindestens jedoch für 6 Wochen. Ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb eines Jahres vor Beginn des aktuellen Leistungsverlustes bereits erloschen.
Für Personen, die vor dem 1. Januar 2005 das 50. Lebensjahr vollendet haben, gelten die Referenzzeiten als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung. Beitragszeiten, die während des Bezugs von Arbeitslosengeld erworben wurden, werden jedoch nur mit 70 % der für die Berechnung des Arbeitslosengeldes maßgeblichen Beitragsgrundlage bewertet. Für jüngere Personen gelten die Referenzzeiten als Beitragszeiten ab dem Neujahrstag 2005.
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