Das Bürgergeldgesetz, langer Titel Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 16. Dezember 2022, ist ein deutsches Artikelgesetz. Es löste die sogenannten Hartz IV-Regelungen ab. Es änderte insbesondere das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches und löste die Hartz-III-Regelungen ab.
Zum 1. Januar 2023 wurden die im SGB II geregelten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) in “Bürgergeld” umbenannt.[1] Bis zum Ablauf des 30. Juni 20 23 darf der Begriff von den zuständigen Behörden noch für “Arbeitslosengeld II” oder “Sozialgeld” verwendet werden
Vorgeschichte
Der SPD-Parteivorstand hat ein Diskussionspapier beschlossen, wonach sich die Partei für die Abschaffung des 2005 von der rot-grünen Koalition eingeführten Arbeitslosengeldes II (“Hartz IV”) einsetzen will. Der wesentliche Unterschied zum Arbeitslosengeld II besteht darin, dass das Bürgergeld erst nach einer deutlich verlängerten Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I greifen würde.
Die Bundesregierung plant, das neue Bürgergeld, das Wohngeld und “gegebenenfalls weitere steuerfinanzierte Sozialleistungen” aufeinander abzustimmen und zusammenzuführen. Kinderlose sollen ihr Einkommen bis zu einem Hinzuverdienst von 320 Euro zu 1 Prozent, darüber hinaus aber nur noch zu 60 Prozent auf die Leistungen anrechnen lassen.
Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode “Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit” sieht die Einführung eines Bürgergeldes vor. Auch Hubertus Heil (SPD), Sozialminister im Kabinett Scholz, ist dafür – gegen den Widerstand seines Koalitionspartners FDP.
Kritik und Bewertung durch die Öffentlichkeit
Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierte die nach wie vor unzureichende finanzielle Unterstützung für Kinder. Andere Stimmen sahen in den Änderungen eine Gefahr für den Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit oder eine zu hohe zusätzliche Belastung des Sozialstaates. Alternativen forderten eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, wie Weiterbildung und Kinderbetreuung.
Die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD lehnen das Bürgergeldkonzept der Ampelkoalition ab. Begründet wird dies unter anderem damit, dass sich Arbeit nicht mehr lohnen würde. Ein Bürgergeld würde “falsche Anreize für den Arbeitsmarkt” setzen
Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert die hohen Vermögensfreigrenzen beim geplanten Bürgergeld und die zusätzlichen Kosten – geschätzt auf 5 Milliarden Euro im Jahr 2023 – für die Steuerzahler. Der Rechnungshof warnt, dass massive Fehlanreize zu Missbrauch führen könnten.