Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose sind Teil der aktiven Arbeitsförderung im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik. Sie dienen dazu, die Chancen zur Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Bis zum 31. Dezember 2008 waren Trainingsmaßnahmen in den §§ 48 bis 52 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) geregelt
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