Das Rückkehrhilfegesetz (RückHG) ist ein deutsches Gesetz, das die Ausreise von arbeitslosen Ausländern aus der Bundesrepublik fördern sollte. Es ist noch heute in Kraft und gibt rückkehrwilligen Ausländern, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, einen Rechtsanspruch auf Beratung. Diese Beratung wird von den Mobilitätsberatern der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) durchgeführt.
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