May 19, 2024

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III sind ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsförderungsrecht. Sie sollen die Eingliederungschancen von arbeitslosen oder ausbildungsplatzsuchenden Personen in den Arbeitsmarkt verbessern.