May 17, 2024

Kinderbonus – Einmalzahlung für Familien in 2021

Die Bundesregierung hat kürzlich das Dritte Corona-Steuerentlastungsgesetz für 2021 verabschiedet, das einen Kinderbonus von 150 Euro zur Unterstützung von Familien in der anhaltenden Corona-Krise vorsieht. Diesen Bonus gibt es für jedes Kind, das im Jahr 2021 mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld hat. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung, die nicht von den Sozialleistungen abgezogen wird und nicht gesondert beantragt werden muss.

Familien, die im Mai 2021 bereits Kindergeld beziehen, erhalten den Kinderbonus ebenfalls im Mai. Die Zahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder, die vor oder nach 2021 kindergeldberechtigt sind oder waren, wird der Kinderbonus jedoch zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt.

Der Kinderbonus wird an denjenigen ausgezahlt, der zuletzt Kindergeld für das betreffende Kind erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, der zuständigen regionalen Familienkasse jede Änderung der Adresse oder der Kontoverbindung mitzuteilen. Dies kann bequem online unter www.familienkasse.de unter der Rubrik “Änderungen mitteilen” erfolgen.

Weitere Informationen zum Kinderbonus finden Sie auf der Sonderseite zum Kinderbonus. Der Antrag auf Kindergeld selbst kann übrigens auch online unter www.familienkasse.de ausgefüllt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bundesregierung mit dem Dritten Corona-Steuerentlastungsgesetz 2021 einen Kinderbonus von 150 Euro eingeführt hat, um Familien in der Corona-Krise zu unterstützen. Der Bonus wird für anspruchsberechtigte Kinder gewährt und muss nicht gesondert beantragt werden. Familien, die bereits Kindergeld beziehen, werden den Bonus im Mai erhalten, andere zu einem späteren Zeitpunkt. Es ist wichtig, die Familienkasse über alle Änderungen der Adresse oder der Kontodaten zu informieren. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Sonderseite, und die Anträge auf Kindergeld können online ausgefüllt werden.