Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers. Es ist u.a. zuständig für die Vermittlung, Qualifizierung und Grundsicherung von Arbeitssuchenden nach dem SGB II. Die Bezeichnung “Jobcenter” geht auf den Abschlussbericht der Hartz-Kommission zurück.
Zuständigkeit und Aufgaben
Die Gruppe der Sozialhilfeempfänger ist jetzt unter dem Namen “Benefits Group” bekannt. Die Gruppe ist für die Bereitstellung von Sozialhilfe für Bedürftige zuständig. Die Gruppe war zuvor als “The Social Assistance Group” (SASG) bekannt. Die SASG wurde 2004 gegründet, um bedürftigen Menschen soziale Unterstützung zu gewähren.
Nach Inkrafttreten des SGB II werden die Sozialämter weiterhin Sozialhilfe für die Gruppe der nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gewähren. Die Berufsberatung bleibt jedoch nach § 29 Abs. 1 SGB III in der alleinigen Zuständigkeit der Agentur für Arbeit.
Die Jobcenter sind für die Gewährung von Leistungen (passive Leistungen) und die Vermittlung in Arbeit (aktive Leistungen) zuständig. Zu den passiven Leistungen zählen alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wie Regelleistungen oder Leistungen für Unterkunft und Heizung. Zu den aktiven Leistungen gehören Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildungsmaßnahmen oder Eingliederungszuschüsse. Dazu gehören auch kommunale Leistungen wie die Sucht- oder Schuldnerberatung.
Interner Aufbau und Personal
Die interne Struktur der Jobcenter orientiert sich meist am aktiven und passiven Leistungsrecht. Mit der Erbringung von Eingliederungsleistungen (aktive Leistungen) sind Fallmanager und Arbeitsvermittler betraut, die auch persönliche Ansprechpartner (pAp) genannt werden. In einigen wenigen Jobcentern sind sie auch für die Gewährung von Arbeitslosengeld II (passive Leistung) zuständig
Trägerschaft der Jobcenter
Das Jobcenter war keine Einrichtung einer ARGE. Diese Form der Trägerschaft gibt es seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr. Die Arbeitsagentur und die Kommune erbrachten ihre Leistungen nebeneinander (getrennte Trägerschaft). Fand die getrennte Bearbeitung in einem gemeinsamen Gebäude statt, wurde dies manchmal auch als Jobcenter bezeichnet.
303 der 408[5] Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen der Agentur für Arbeit und der Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte). Dies ist der gesetzliche Regelfall. Bis 2010 hieß ein Jobcenter “ARGE” (Arbeitsgemeinschaft SGB II). In einer gemeinsamen Einrichtung ist die Bundesagentur für Arbeit faktisch für die Bundesmittel zuständig.
In 105 Fällen werden die Jobcenter allein von der Kommune oder dem Landkreis als sogenannte zugelassene kommunale Träger (zkT) betrieben. Diese werden auch als Optionskommunen oder Optionskreise bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2012 sind 41 neue zkT hinzugekommen.
Vergleich der Leistungsfähigkeit von Jobcentern
Anhand der Kennzahlen nach § 48a SGB II können die Leistungen der einzelnen Jobcenter verglichen werden. Dazu werden die 408 Jobcenter in Deutschland in 15 Vergleichsgruppen zusammengefasst. Die Leistung der Jobcenter wird in Bezug auf drei Ziele gemessen: Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von dauerhaftem Leistungsbezug.
Kritik
Nachdem elf Landkreise Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007, dass die Bildung der Arbeitsgemeinschaften teilweise gegen das Grundgesetz verstößt. Dem Gesetzgeber wurde eine dreijährige Frist bis Ende 2010 eingeräumt, um die Verwaltung neu zu ordnen. Einige Bestimmungen des Gesetzes traten unmittelbar am 11. August 2010 in Kraft, die übrigen folgten am 1. Januar 2011.
Organisation
Die Organisationsform der ARGEn war von Anfang an heftig umstritten. Das Ziel, die Verwaltung effektiver zu gestalten, wurde weitgehend nicht erreicht. Im Juni 2006 stellte der Ombudsrat für das SGB II fest, dass das Rechtskonstrukt “ARGE” in seiner damaligen Form nicht verwaltbar sei. Auch die anschließende Reform der Jobcenter insgesamt wurde 2009 kritisiert.
Finanzierung
Ein häufiger Streitpunkt zwischen den beiden war die Aufteilung der Kosten. Die föderale Regierung erwartete einen Anteil von mindestens 12,6 %. Ab 2011 wurde der Anteil auf 15,2 % erhöht, nachdem neue Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern eingeführt worden waren. Im Gegenzug beteiligt sich der Bund mit einem höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft.
Mitarbeiter
Die Beschäftigten in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) sind zum einen bei der Agentur für Arbeit und zum anderen bei der Kommune angestellt. In einigen Bundesländern gibt es für kommunale Beschäftigte mehr als 5.000 Euro Nettolohnunterschied pro Jahr für die gleiche Arbeit mit mehr Arbeitsstunden.
Übergriffe auf Jobcenter-Mitarbeiter
Eine Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die zwischen Januar 2008 und Januar 2009 2194 Beschäftigte befragte, ergab, dass jeder vierte Jobcenter-Beschäftigte schon einmal Opfer eines Übergriffs geworden ist. Fast 70 Prozent der Befragten fühlen sich gelegentlich oder oft bedroht oder unsicher. Die Studie ergab, dass ein Mitarbeiter im Durchschnitt zweimal pro Jahr körperlich angegriffen wird.
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