Teilarbeitslosengeld wird an Personen gezahlt, die in mehreren arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungen tätig sind und eine davon verlieren. Die Voraussetzungen und die Berechnung der Höhe des Teilarbeitslosengeldes entsprechen denen des Arbeitslosengeldes, wobei jedoch nur die verlorene Beschäftigung als Berechnungsgrundlage heranzuziehen ist.
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