Die Familienkasse, das Jobcenter und die Agentur für Arbeit bieten in der Krise Unterstützung in Form von Einmalzahlungen und Sofortzuschlägen an. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil zusammenleben und Arbeitslosengeld, Sozialleistungen oder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, erhalten einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro. Dieser Zuschlag wird ab Juli 2022 separat von anderen Leistungen ausgezahlt.
Familien, die bereits Leistungen beantragt haben oder erhalten, müssen nichts weiter tun, da die Zahlung automatisch angepasst wird. Zusätzlich zu diesem Zuschlag erhalten berechtigte Familien im Juli eine einmalige Kindergeldprämie von 100 Euro.
Personen, die im Juli Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialleistungen haben und deren Bedarf auf dem Bedarfsniveau 1 oder 2 basiert, erhalten eine einmalige Zahlung von 200 Euro als Ausgleich für pandemiebedingte finanzielle Belastungen und aktuelle Preissteigerungen. Arbeitslosengeldberechtigte erhalten im Juli auch eine einmalige Zahlung von 100 Euro, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
Darüber hinaus haben Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten, sowie Teilnehmer an anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Anspruch auf eine Heizkostenbeihilfe in Höhe von 230 Euro. Eine separate Beantragung ist nicht erforderlich, und die Zahlung wird voraussichtlich Ende Juni 2022 erfolgen.
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