May 18, 2024

Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängert

Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Zugangserleichterung für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Das bedeutet, dass Unternehmen weiterhin Unterstützung erhalten, wenn mindestens 10 Prozent ihrer Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Außerdem wird auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Ausweitung gilt auch für Leiharbeitnehmer, die nun ebenfalls Anspruch auf Unterstützung haben.

Darüber hinaus erhalten Unternehmen bis Juli 2023 die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallene Arbeitszeit erstattet, sofern die Kurzarbeit mit einer Berufsausbildung verbunden ist, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Mit diesem Beschluss des Bundeskabinetts sollen Unternehmen und Beschäftigte, die von den wirtschaftlichen Herausforderungen der Pandemie betroffen sind, weiter unterstützt werden.