Hauptziel der Agentur für Arbeit ist es einen Arbeitslosen durch Beratung, Stellenvermittlung und unterschiedliche Bildungs- und Trainingsmaßnahmen möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Welche Maßnahmen dies im Einzelfall sind, wird im Regelfall in der sogenannten Eingliederungsvereinbarung schriftlich festgehalten. Hiermit verpflichten sich sowohl das Jobcenter als auch der Arbeitslose unter anderem an sinnvollen Maßnahmen teilzunehmen und sich aktiv um eine neue Stelle zu bemühen. (more…)
