Wer als Arbeitsloser staatliche Hilfeleistungen wie das deutsche Arbeitslosengeld in Anspruch nimmt, ist dazu verpflichtet, sich nachweislich um die Wiedereingliederung in den Berufsalltag zu bemühen. Dies bedeutet, dass Sie nicht nur für Wiedereingliederungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen müssen, sondern sich aktiv um eine neue Stelle bemühen müssen. Und dazu gehört auch das Schreiben von Bewerbungen.
