Wenn Sie im vergangenen Jahr Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten haben, ist es wichtig, dies in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Die Bundesagentur für Arbeit ist verpflichtet, dem Finanzamt bis zum 28. Februar des Folgejahres Angaben zu den gewährten Leistungen und deren Dauer zu übermitteln. Sie erhalten dann automatisch eine Leistungsbescheinigung, in der alle Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, aufgeführt sind.
Es ist ratsam, keine Leistungsbescheide für das Finanzamt anzufordern, da diese direkt von der Bundesagentur für Arbeit verschickt werden. Außerdem ist es wichtig, die Bescheinigung über den Leistungsbezug aufzubewahren, da sie auch für die Rente wichtig ist. Duplikatbescheinigungen können nur in einem begrenzten Zeitraum ausgestellt werden, da die Kundendaten aus datenschutzrechtlichen Gründen nach einigen Jahren gelöscht werden.
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