Die 3G-Zugangsregelung ist in der Arbeitsagentur nicht mehr anwendbar, aber die Maskenpflicht bleibt in Kraft. Das bedeutet, dass Personen, die die Agentur betreten, keinen Nachweis über eine Impfung, einen Test oder eine Genesung von COVID-19 mehr erbringen müssen. Sie müssen jedoch weiterhin Masken tragen, um sich vor der Verbreitung des Virus zu schützen.
Die Entscheidung, die 3G-Zugangsregelung aufzuheben, beruht auf der rückläufigen Zahl der COVID-19-Fälle und der hohen Durchimpfungsrate in diesem Gebiet. Die Arbeitsagentur möchte ein sicheres und angenehmes Umfeld für Mitarbeiter und Besucher gewährleisten.
Die Maskenpflicht bleibt zwar bestehen, soll aber regelmäßig überprüft werden, da sich die Situation weiter entwickelt. Die Agentur fordert alle auf, weiterhin gute Hygiene zu praktizieren und die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen, um mögliche Ausbrüche zu verhindern.
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