September 22, 2023

Anordnung nach § 44 SGB III

Die Verordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit über die Zahlung von Entgelten durch Arbeitgeber für die Vermittlung ins Ausland auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder Vermittlungsvereinbarungen mit ausländischen Arbeitsämtern wurde am 26. November 1997 erlassen. Darin wurde die Höhe der zu zahlenden Vermittlungsgebühr festgelegt. Die Verordnung wurde im Jahr 2014 aufgehoben.